Österreich

Mann raste durch Corona-Kontrolle, klagt gegen Strafe

Ein Tiroler fuhr 119 km/h auf der Inntal-Autobahn, obwohl aufgrund von Corona-Kontrollen nur 60 km/h erlaubt waren. Gegen die Strafe klagte er.

Christine Ziechert
Aufgrund der Corona-Kontrollen galt ein Tempolimit von 60 km/h (Symbolbild).
Aufgrund der Corona-Kontrollen galt ein Tempolimit von 60 km/h (Symbolbild).
DANIEL SCHARINGER / APA / picturedesk.com

Im März 2021 herrschten strenge Corona-Regeln im ganzen Land. In Österreich und Deutschland gab es Ein- und Ausreisekontrollen, etwa bei der Ausreise nach Deutschland musste ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden. Auch in Tirol wurden Reisende von Polizei und Bundesheer kontrolliert.

Aufgrund der Covid-Ausreisekontrollen galt auf der Inntal-Autobahn (A 12) damals statt 100 km/h ein 60 km/h Tempolimit. Ein Tiroler hielt sich allerdings nicht an die Corona-Höchstgeschwindigkeit und bretterte mit 119 km/h bei Kufstein in Richtung Deutschland. Da der Mann fast doppelt so schnell wie erlaubt fuhr, erhielt er eine Strafe in der Höhe von 480 Euro Strafe. Zudem sollte er 48 Euro Verfahrenskosten tragen, berichtet die "Tiroler Tageszeitung" (TT).

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    "Heute"-Montage, Material APA-Picturedesk

    Verfassungsgerichtshof prüft Geschwindigkeitsbegrenzung

    Der Tiroler nahm sich einen Anwalt und wandte sich an das Landesverwaltungsgericht Tirol in Innsbruck. Dieses lehnte die Beschwerde aber ab. Der Bestrafte ließ sich aber nicht beirren und schaltete den Verfassungsgerichtshof ein. Und dieser lässt die Causa nun prüfen.

    Denn bei "Elementarereignissen" wie Bränden oder Unfällen, die nur vorübergehend sind, darf der Straßenverkehr beeinträchtigt, das Tempo reduziert werden. Laut Verfassungsgerichtshof sollen Verkehrsbeschränkungen "grundsätzlich eine Ausnahme bilden und auf das unumgänglich notwendige örtliche und zeitliche Ausmaß beschränkt bleiben müssen." Doch die Ausreisekontrollen an den Grenzen dauerten im Frühjahr 2021 knapp vier Wochen, so "tt.com".

    Corona laut Gericht kein Elementar-Ereignis

    Zudem sei ein Elementar-Ereignis Voraussetzung für die Verkehrsbeschränkungen und Corona sei keines. Selbst wenn es eine taugliche Rechtsgrundlage für die Ausreisekontrollen geben sollte, hegt der Verfassungsgerichtshof Bedenken, "dass die Voraussetzungen für die Erlassung einer Maßnahme für den gesamten Zeitraum von insgesamt knapp vier Wochen, in dem die Ausreisekontrollen durchgeführt wurden, nicht vorgelegen sind" und ordnete daher ein Verordnungsprüfungsverfahren an.