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Zu spät für Wiener Derby: Mehr Befugnisse für Polize...

Heute Redaktion
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Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) soll am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Eine der Neuerungen betrifft Sportgroßveranstaltungen: Die Polizei erhält die Befugnis, so wie schon jetzt bei Gewalttätern mittels Betretungsverbot und/oder Wegweisung auch gegen Rassismus und Verstöße gegen das Verbotsgesetz in Stadien vorzugehen. Damit wird eine lange gehegte Forderung gerade der Wiener Großklubs Rapid und Austria erfüllt. Für das brisante 309. Derby am Sonntag kommt diese Maßnahme aber zu spät.

Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz (SPG) soll am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Eine der Neuerungen betrifft Sportgroßveranstaltungen: Die Polizei erhält die Befugnis, so wie schon jetzt bei Gewalttätern mittels Betretungsverbot und/oder Wegweisung auch gegen Rassismus und Verstöße gegen das Verbotsgesetz in Stadien vorzugehen. Damit wird eine lange gehegte Forderung gerade der Wiener Großklubs Rapid und Austria erfüllt. .

Auch in den Meldeauflagen der Behörden und in der Gewalttäterdatei-Sport, der sogenannten Hooligan-Datei, soll Rassismus künftig berücksichtigt werden. "Die SPG-Novelle 2014 soll dem ÖFB und der Bundesliga auch die Verhängung von Stadionverboten erleichtern, so zum Beispiel durch die Übermittlung von erforderlichen Informationen, um somit ein verstärktes Vorgehen gegen gewaltbereite Fans, aber auch gegen rassistisches Verhalten zu ermöglichen", erklärte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).

Man habe Anregungen des Datenschutzrats berücksichtigt und die Informationen auf unbedingt notwendige Fälle beschränkt, damit die Rechte der Betroffenen bestmöglich gewahrt bleiben, versicherte die Innenministerin. Die UEFA hatte bereits im vergangenen Jahr in einer Resolution beschlossen, rassistisches Verhalten mit Bezug zum Fußball zu bekämpfen.

Novelle soll mit 1. Juli in Kraft treten

Die SPG-Novelle enthält auch eine Neuregelung bei den DNA-Bestimmungen, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese vor einem Jahr als verfassungswidrig aufgehoben hatten. DNA-Ermittlungen für Fahndungszwecke dürfen in Zukunft nur in Fällen strafbarer Handlungen durchgeführt werden, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind. Der VfGH hatte dem Gesetzgeber diesbezüglich eine Reparaturfrist bis 30. Juni 2014 gesetzt.

Eine weitere Neuerung betrifft den Schutz kritischer Infrastruktur - zum Beispiel die Energieversorgung - und die Gewährleistung von Cyber-Sicherheit. Diese wird nun als Aufgabe der Sicherheitsbehörden im Gesetz verankert. Ebenfalls neu im SPG: Das Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz wird in die Definition des gefährlichen Angriffs aufgenommen. Damit werden die gesetzlichen Befugnisse auch in diesem Bereich der Kriminalität anwendbar.

Das Gesetz verbietet den Handel insbesondere mit synthetisch hergestellten Forschungschemikalien als Alternativen zu international kontrollierten Suchtmitteln. Die Novelle soll am 1. Juli in Kraft treten.

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