Wien

Zu Stoßzeiten musst du in S-Bahn nun fürs Rad zahlen

Heimlich, still und leise wurde diese Regelung eingeführt – die manche über 700 Euro im Jahr kosten kann. Bis Ende Oktober gibt es eine Kulanzfrist.

Yvonne Mresch
Volle Züge, großer Andrang: Um mehr Platz für Fahrgäste zu schaffen, werden in den S-Bahnen Gebühren für die Fahrradmitnahme zu Stoßzeiten eingeführt.
Volle Züge, großer Andrang: Um mehr Platz für Fahrgäste zu schaffen, werden in den S-Bahnen Gebühren für die Fahrradmitnahme zu Stoßzeiten eingeführt.
Bild: privat

Es ist ein altes Thema – der Transport von Fahrrädern in Wiener Öffis. In Straßenbahnen und Bussen ist es verboten, in U-Bahnen zu vorgeschriebenen Zeiten (Montag bis Freitag – werktags – zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr, Sonntag und Feiertage ganztägig) erlaubt. Auch der Transport von E-Bikes ist möglich, Tandems und Fahrräder mit anderen Hilfsantrieben müssen hingegen draußen bleiben.

Kostenlose Mitnahme nur außerhalb der Stoßzeiten

Nun traten quasi still und heimlich neue Regelungen des Verkehrsverbundes Ost-Region (VOR) in Kraft: In Wien können seit dem 10. August auch Besitzer eines Klimatickets Österreich ihr Fahrrad kostenlos in den Nah- und Regionalverkehrszügen der ÖBB mitnehmen. Bisher gab es die kostenlose Mitnahme nur für Besitzer einer VOR Jahreskarte, die in der Kernzone Wien gültig ist oder eines VOR KlimaTicket MetropolRegion. Die Neuerung kommt jedoch mit einer wesentlichen Einschränkung: Die kostenlose Mitnahme gilt nur zu bestimmten Zeiten!

Ticketpreise variieren

Das bedeutet: Innerhalb der Hauptverkehrszeiten (Montag bis Freitag (werktags) von 6 bis 9 Uhr und von 15 bis 18.30 Uhr) ist die kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in der S-Bahn nicht mehr erlaubt.

Die Preise hängen davon ab, wann und wo das Ticket gekauft wird. Am günstigsten ist der Onlinekauf mehr als 15 Tage vorher (1,40 Euro) oder der Kauf am Automaten, ebenfalls 15 Tage vor der Fahrt (1,80). Wird das Ticket direkt vor Fahrtantritt erworben, kostet es online 1,80 Euro und 2,40 Euro am Automaten. Für Berufspendler können dadurch jährlich Summen von über 700 Euro anfallen.

Kulanzfrist bis 31. Oktober

Die Begründung: Während der Hauptverkehrszeiten seien die Züge "sehr gut ausgelastet". Räder würden hier offensichtlich stören – trotz Fahrradbereichen in Nahverkehrszügen. Bis 31. Oktober gilt eine Kulanzfrist. Wird man bis dahin mit Rad und ohne Ticket angetroffen, kann man direkt im Zug bezahlen. Dann fallen allerdings Kosten von 8 Euro an. Ab 1. November wird den Betroffenen eine Fahrgeldnachforderung ausgestellt, heißt es.

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