Der Fall der festgenommenen Fahrradfahrerin hatte für Furore gesorgt – wir berichteten. Die Wienerin Tina S. (32, Name geändert) ist gehörlos und arbeitet an der Universität. Auf dem Weg zur Arbeit wurde sie am 25. Oktober 2023 am Ringradweg beim Überfahren eines Rotlichts von einem Radpolizisten auf frischer Tat erwischt.
Doch die Amtshandlung lief wohl wegen der Sprachbarriere völlig aus dem Ruder: "Er redete etwas vor sich her, das ich natürlich nicht verstand und ich deutete ihm, dass ich taub bin", so die Wienerin, die daher einen Text auf ihr Handy schrieb. Doch der Beamte bemühte sich nicht mit Erklärungen, forderte stur nur einen Ausweis. "Ich aber wollte die Strafe gleich vor Ort bezahlen – ohne Aufnahme meiner persönlichen Daten", so Tina S.
Unerhört: Noch bevor beide richtig miteinander kommunizieren konnte, wurde die taube Frau gepackt und vom Polizisten zu Boden gedrückt. Am Bauch liegend bekam sie sogar Handschellen verpasst und wurde gegen ihren Willen festgehalten. Der Vorfall hinterließ die Wienerin schwer traumatisiert. Mit ihrem Anwalt Gregor Klammer ging sie rechtlich gegen den Beamten vor und gewann am 19. Februar 2024 die Beschwerde.
Jetzt bekam sie Post von der Finanzprokuratur, die sie fast vom Sattel warf: Als Folge eines außergerichtlichen Aufforderungsverfahrens übernimmt die Republik zwar die Anwaltskosten der Frau, spricht der Radlerin aber nur jämmerliche 4,17 Euro Entschädigung zu. Der Betrag setzt sich aus der Zeit der Anhaltung zusammen, die "großzügig" auf eine Stunde aufgerundet wurde. Für Opfer Tina S., die übrigens fürs Verkehrsvergehen 140 Euro Strafe zahlen musste, ein "lächerlicher" Trost. "Mit dem Geld kann ich nichts anfangen", sagt sie.
Auch ihr Anwalt ärgert sich maßlos: "Ich hatte schon knapp hundert solche Verfahren von unrechtmäßigen Festnahmen. Am Ende wurde den Opfern immer zumindest ein dreistelliger Betrag zugesprochen", so Klammer. Das Opfer will nun klagen, fordert zumindest 1.000 Euro. "Das grenzt schon an Verhöhnung", so der Jurist. Der Verein FAIR AUSTRIA, gegründet zur "Beratung und Unterstützung von Opfern staatlichen Unrechts" übernimmt das Risiko des Verfahrens und wird die Klage im eigenen Namen einbringen.