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Zu viel Dampf im Dampf-Bad: Kundin klagt Therme

Sie hatte die eigene Hand vor Augen (und zwei Stufen) nicht mehr gesehen und stürzte: Jetzt klagt sie die Betreiber auf Schmerzensgeld.

Heute Redaktion
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Der Vorwurf: Zu viel Dampf im Dampfbad der Asia-Therme Neuss.
Der Vorwurf: Zu viel Dampf im Dampfbad der Asia-Therme Neuss.
Bild: Screenshot Betreiber-Homepage

Vor dem Landesgericht Düsseldorf wird aktuell ein besonders kurioser Fall verhandelt: Eine Frau erlitt bei einem Sturz im Dampfbad einer Asia-Therme bei Neuss (Nordrhein-Westfalen) einen doppelten Wirbelbruch, nachdem sie zwei Stufen übersehen hatte.

"Ich war alleine in der Dampf-Sauna. Mit dem Schlauch habe ich Bänke und Tisch gründlich gereinigt, alles abgespritzt", beschreibt Andrea L. laut der deutschen "Bild"-Zeitung den Unfall.

Ihre Pritschelei wurde der Frau zum Verhängnis: Das viele Wasser verdampfte und nebelte den Raum komplett zu. "Ich konnte die Hand vor meinen Augen nicht sehen, als ich das Dampfbad wieder verlassen wollte."

Dabei übersah sie auch zwei Stufen. Bei ihrem Sturz knallte sie mit dem Rücken gegen die Steinkanten und brach sich zwei Brustwirbel. Es folgte ein langwieriger Genesungsprozess, ein halbes Jahr lang musste Andrea L. ein Stützkorsett tragen.

5.000 Euro Schmerzensgeld

Vor Gericht sucht die Kräuter-Pädagogin nun Entschädigung für ihre Qualen. 5.000 Euro Schmerzensgeld sollen die Thermen-Betreiber zahlen.

Doch die denken nicht daran, denn: Die Stufen seien extra beleuchtet und beim Reingehen hätte die Klägerin sie ja auch bemerkt, so die Anwältin der Betreiber des Wellnessinstituts. "Man denkt doch nicht ständig daran", versuchte sich die Klägerin an einem eher schwachen Konter.

Auch den Richter konnte sie bei der vorläufigen Würdigung der Beweismittel offenbar nicht überzeugen: "Wenn Sie durch abspritzen soviel zusätzlichen Dampf entwickeln, dass Sie nichts mehr sehen, müssen Sie besonders vorsichtig sein". Von Seiten der Therme liege keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. Das Urteil in dem kuriosen Prozess soll am 17. Oktober folgen. (red)