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Zu viel "GTA"? 21-Jähriger wird nach Auto-Coup verwahrt

Mitternächtliche Wildwestszenen auf offener Straße: Ein 21-Jähriger versuchte, ein Auto zu rauben, indem er auf die Straße sprang.

Es war eine Szene wie aus der Videospiel-Serie "Grand Theft Auto".
Es war eine Szene wie aus der Videospiel-Serie "Grand Theft Auto".
REUTERS

Es war eine Szene wie aus der Videospiel-Serie "Grand Theft Auto": Mit großer Brutalität hat ein heute 21-jähriger Winterthurer versucht, ein Auto zu rauben. Der Schweizer sprang im Jänner 2022 eine halbe Stunde nach Mitternacht auf die Kreuzung Lindstrasse/Brunngasse und hielt ein Fahrzeug an. Der erste Versuch misslang, weil die Lenkerin geistesgegenwärtig die Autotür verriegeln und wegfahren konnte.

Auch ein zweiter Lenker musste eine Vollbremsung machen. Der Beschuldigte öffnete anschließend die Wagentüre, schlug dem Lenker unvermittelt die Faust ins Gesicht und versuchte, ihn aus dem Wagen zu reißen. Dies misslang, weil der Mann angegurtet war. Der Lenker gab Gas, riss den Winterthurer mit, sodass er auf die Straße fiel. Daraufhin stieg der Autolenker aus, um ihm zu helfen. Das hätte er besser nicht getan: Der Beschuldigte schlug mit Fäusten auf ihn ein, trat ihn mit dem Fuß ins Gesicht und stahl dessen Autoschlüssel.

Weil der 21-Jährige allerdings Probleme mit der Gangschaltung im Wagen hatte, bat er einen dazukommenden Lenker eines weiteren Wagens um Hilfe und drückte ihm 20 Franken (rund 21 Euro) in die Hand. Der Fahrer wurde jedoch misstrauisch, der Autodiebstahl misslang. Auch ein weiterer Versuch bei zwei heranfahrenden Schwestern misslang, weil sich die Frauen heftig wehrten. Der junge Mann konnte kurz darauf von der Polizei verhaftet werden.

Drogenbedingte paranoide Schizophrenie

Am Prozess vor dem Bezirksgericht Winterthur vom Mittwoch verweigerte der geständige Mann die Aussagen. Er wurde von fünf Polizisten begleitet. Der Beschuldigte hat laut dem psychiatrischen Gutachten eine drogenbedingte paranoide Schizophrenie – er kifft seit seinem 16. Lebensjahr und nimmt auch Kokain. So hat er seiner Schwester einmal gesagt, dass er Stimmen höre, und während der Corona-Pandemie wandte er sich Verschwörungstheorien zu.

In der Untersuchungshaft in der Klinik hat er mehrmals Bewachungsleute angegriffen. Nach einem psychotischen Schub musste er gegen seinen Willen mit Medikamenten behandelt werden. Auch heute noch nimmt er die Medikamente immer unter Aufsicht ein. Laut dem Psychiater ist die Rückfallgefahr für weitere Gewaltdelikte groß. Seine Schuldfähigkeit sei durch die Schizophrenie mittel- bis hochgradig vermindert. Der Mann müsse stationär behandelt werden.

Eine Maßnahme für junge Erwachsene in einem Maßnahmenzentrum sei angesichts seiner Aggressivität und Instabilität nicht möglich. Der Beschuldigte hat zwei Lehren abgebrochen und ein Praktikum als Fachmann Betriebsunterhalt wurde durch die Verhaftung unterbrochen.

"Das nächste Mal reden wir über einen Toten"

Die Staatsanwältin verlangte wegen mehrfachen versuchten Raubs, versuchter schwerer Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Sprayereien sowie weiteren Delikten eine unbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten – aufgeschoben zugunsten einer stationären Maßnahme, der sogenannten kleinen Verwahrung. "Es ist nur dem Zufall zu verdanken, dass der Autolenker durch die Schläge und den Fußtritt ins Gesicht nicht schwer verletzt wurde."

Der Verteidiger opponierte nicht gegen die stationäre Maßnahme, will jedoch eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten angesichts der stark eingeschränkten Schuldfähigkeit. Sein Mandant stehe heute an einem ganz anderen Punkt als im Jänner 2022. Er habe eine positive Entwicklung durchgemacht, aber ihm würde noch ein langer Weg bevorstehen. "Die stationäre Maßnahme zu akzeptieren, ist ein schwerer Entscheid", sagte der Anwalt. Es sei ihm schwergefallen, dazu Ja zu sagen.

Das Bezirksgericht sprach den 21-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig und verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten, abzüglich 445 Tage bereits abgesessene Haft. Es ordnete eine stationäre therapeutische Maßnahme zu Behandlung der psychischen Störung an – der Mann bleibt also weiterhin in einer geschlossenen Klinik. Der Verlaufsbericht der Klinik sei optimistisch, auch wenn der Mann behandlungsmäßig noch nicht dort sei, wo man es wolle. Der Richter schärfte dem Beschuldigten ein, die Medikamente regelmäßig zu nehmen – "ansonsten reden wir das nächste Mal über einen Toten".

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