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Gericht spricht Polizistin im Penis-Spott-Fall frei

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: iStock

Eine Schweizer Polizistin wurde angezeigt, weil sie sich über den Penis eines Kontrollierten lustig gemacht haben soll. Das Gericht spricht sie frei und verurteilt den Mann.

Eine Personenkontrolle, die vor drei Jahren aus dem Ruder lief, hat das Zürcher Bezirksgericht (Schweiz) am Dienstag aufrollen müssen.

Es war im November 2015, an einem Sonntagmorgen um etwa 5.30 Uhr in der Früh, als sich der damals 23-Jährige mit 1,54 Promille im Blut von einem Geburtstagsfest herkommend auf dem Heimweg befand. An der Langstraße wurde er von Stadtpolizisten kontrolliert.

Er habe einer vorbeifahrenden Polizeipatrouille zweimal den Mittelfinger gezeigt, einmal sei er dabei auf der Straße gestanden, sagten vier Polizisten. Er sei aus dem Nichts heraus kontrolliert worden, beteuerte hingegen der junge Mann, der laut eigenen Aussagen vor diesem Vorfall nichts gegen die Polizei gehabt haben will, aber unter anderem wegen Sachbeschädigung mehrere Vorstrafen aufweist.

Polizistin zeigt Kontrollierten an

Die Personenkontrolle lief völlig aus dem Ruder. Darüber waren sich beide Seiten einig. Sie erzählten aber zwei unterschiedliche Versionen.

Der Mann sei von Beginn an renitent gewesen, sagten vier beteiligte Polizisten. Er habe mit Schimpfwörtern nur so um sich geworfen, etwa mit "Scheiß-Bullen", "Drecks-Bullen" und "Scheiß-Schwuchteln". Das übliche Maß, das sich Polizisten im Kreis 4 gefallen lassen müssten, sei überschritten gewesen. Eine Polizistin und ein Polizist zeigten ihn deshalb wegen Beschimpfung an.

Er sei zwar etwas angeheitert gewesen, räumte der Mann vor Gericht ein. Er habe während der Kontrolle aber lediglich die Polizeiarbeit kritisiert: Wenn man so ruppig mit Unschuldigen umgehe, dann schüre man Hass auf den Staat, dann schaffe man IS-Kämpfer, habe er gesagt. Schimpfwörter habe er keine verwendet.

Kontrollierter musste Psychologin aufsuchen

Später, auf der Wache, sei er dann gedemütigt worden, gab der Kontrollierte an. Als er bei der Leibesvisitation nackt gewesen sei, habe die zuvor angeblich von ihm beschimpfte Polizistin auf seinen Penis hingewiesen. Und sie habe gesagt: "Mit diesem kann er doch keine Frau befriedigen."

Er habe sich erniedrigt gefühlt - in der Folge habe er acht Mal eine Psychologin aufsuchen müssen, führte der Mann vor Gericht aus. Deshalb reichte auch er eine Anzeige wegen Beschimpfung ein.

Polizistin bestritt die Aussage

Die damals 31-jährige Polizistin bestritt diese Aussagen: Auf der Wache habe sie sich in einem anderen Raum befunden, um die Papierarbeit zu erledigen. Bei der Leibesvisitation eines Mannes sei nie eine Polizistin dabei.

Dass der Mann sie beschuldigte, bezeichnete deren Anwalt als "Rache-Anzeige". Diese Anzeige sei ja auch erst einen Monat nach dem Vorfall und eine Woche nach der Anzeige der Polizistin eingegangen.

Ein Freispruch, ein Schuldspruch

Die Staatsanwaltschaft hatte sowohl den Kontrollierten als auch die Polizistin wegen Beschimpfung angeklagt. Beiden sei bewusst gewesen, dass sie mit ihren jeweiligen Worten den anderen in der Ehre verletzen würden, schrieb sie in der Anklageschrift und forderte bedingte Geldstrafen von 15 Tagessätzen für den Kontrollierten und von 20 Tagessätzen für die Polizistin.

Angesichts der übereinstimmenden Aussagen der Polizisten gelangte der Einzelrichter aber bezüglich der Polizistin zu einem "klaren Freispruch". Anzeichen auf Absprachen gebe es keine. Jeder Polizist habe die Vorfälle aus seiner Perspektive und mit persönlichen Einschätzungen geschildert.

Bedingte Geldstrafe für Kontrollierten

Die Ausführungen des jungen Mannes bezeichnete der Richter als wenig überzeugend. So habe er anfänglich keine Person konkret beschuldigt, erst im weiteren Verlauf habe er mehr Details genannt. Es sei erstaunlich, wenn die Erinnerungen mit der Zeit konkreter werden.

Angesichts dieser Ausgangslage gelangte das Gericht auch zur Überzeugung, dass der Kontrollierte die Polizisten tatsächlich beschimpft hatte. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen bei einer Probezeit von fünf Jahren.

Eine frühere bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen widerrief das Gericht aber - diese muss er nun bezahlen. Angesichts der Vorstrafen könne nicht mehr alles bedingt verhängt werden, merkte der Richter an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (sda)