Österreich

Zug-Attentäter gibt zu: 'Habe Drahtseile gespannt'

Der mutmaßliche Zug-Attentäter Qaeser A. gestand nun, persönlich die Attacken auf deutsche Züge durchgeführt zu haben. Er sitzt nun in U-Haft.

Heute Redaktion
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Ex-Security Qaeser A. (l.) : "Ich liebe Österreich" und Jurist Wolfgang Blaschitz (r.).
Ex-Security Qaeser A. (l.) : "Ich liebe Österreich" und Jurist Wolfgang Blaschitz (r.).
Bild: privat

"Ich bin ein Einzeltäter", betont Qaeser A. in seinen Einvernahmen immer wieder. Er sei mit dem Flixbus nach Deutschland gefahren und habe die Drahtseile, die er in seinem Rucksack hatte, über die Zugtraße gespannt.

Auch den Tatort Nürnberg habe er ganz bewusst gewählt: "Ich habe ausgerechnet, dass dort die Mitte, das Herz Deutschlands ist." Das Bahnnetz repräsentiere für ihn den Zusammenhalt der Republik.

"Mein Ziel war es, ein Statement gegen die deutsche Regierung zu setzen, die mein Heimatland, den Irak, bombardiert hat. Ich wollte nicht, dass dabei jemand stirbt", so Qaeser A., dessen Frau (32) seit gestern ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt.

Auf dem in einem Copyshop am Westbahnhof ausgedruckten Bekennerschreiben mit IS-Huldigungen und auf Kleberresten an einem Stahlseil fand sich DNA der Frau. "Sie hat damit nichts zu tun", beteuert Qaeser A. Laut Innenminister Herbert Kickl (FP) dürfte er Teil einer Terrorzelle gewesen sein.

Am Prager Flughafen nahm die tschechische Polizei gestern zwei mutmaßliche Mittäter fest. Der in Wien verhaftete vierfache Familienvater will jedenfalls kein Dschihadist sein: "Auf das Bekennerschreiben habe ich nur IS geschrieben, um Aufmerksamkeit zu bekommen", sagte er laut seinem Anwalt Wolfgang Blaschitz aus.

Besonders gläubig sei er nicht: "Ich habe einmal am Tag gebetet und den Ramadan eingehalten." Laut seinem Sohn (14) betete er aber ständig. Radikal-islamisch oder nicht, immerhin beruhigte Qaeser A.: "Ich liebe Österreich, auch die Regierung – hier hätte ich niemals zugeschlagen."

Erst im Dezember hat er seinen Job als Security geschmissen und zuletzt im Lager eines Supermarkts in Favoriten gearbeitet. Es gilt die Unschuldsvermutung.