Wirtschaft

Zwei Direktoren für Ärztekammer gesetzeswidrig

Heute Redaktion
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Der Österreichischen Ärztekammer droht Ungemach vom Gesundheitsministerium. Das Ressort von Minister Alois Stöger (S) hat ein Prüfverfahren eingeleitet, weil die Ärztekammer zwei Kammeramtsdirektoren installiert hat. Das Ministerium hält diese Vorgangsweise für gesetzwidrig.

Als Nachfolger für den in Pension gegangenen Kammeramtsdirektor Karlheinz Kux hat die Ärztekammer mit Wirkung vom 19. April die beiden Juristen und bisherigen Stellvertreter Lukas Stärker und Johannes Zahrl installiert. Die Kammer begründete diese Vorgangsweise mit einem gestiegenen Arbeitsaufwand. Das Gesundheitsministerium vertritt jedoch die Rechtsauffassung, dass es rechtlich nicht möglich ist, diese Funktion auf zwei Personen aufzuteilen und beruft sich auf Paragraf 130 des Ärztegesetzes. Dort heißt es wörtlich: "Das Kammeramt wird geleitet durch einen Kammeramtsdirektor, der dem Präsidenten gegenüber weisungsgebunden ist."

Das Ministerium als Aufsichtsbehörde hat daher ein Prüfverfahren eingeleitet und darüber die Ärztekammer schriftlich informiert. Die Kammer hat nun vier Wochen Zeit, darauf zu antworten. Danach wird das Ministerium eine Entscheidung treffen.

APA/red.