Österreich

Zwei Haftstrafen für Schlepper in Eisenstadt

Heute Redaktion
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Vier Angeklagte wurden bereist vor eineinhalb Wochen zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt, zwei weitere kamen am frühen Mitwochabend zum Handkuss. Ein 50-jähriger Österreicher mit türkischen Wurzeln und eine 61-jährige Frau ohne Staatsangehörigkeit bekamen je zwei Jahren teilbedingter Haft aufgebrummt.

Vor Gericht bestritten beide zunächst die Vorwürfe der Anklage: Der Mann soll Migranten nach deren illegaler Einreise nach Österreich in Empfang genommen haben und ihnen bei der Weiterreise behilflich gewesen sein. Die Frau soll in 29 Fällen für Gruppen von mehreren Personen Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt haben. Sie wurde in neun Fällen freigesprochen, in den sprach der Schöffensenat sie schuldig.

"Warum hat er fünf Simkarten und drei Handys mitgehabt?" wollte die Vorsitzende Karin Lückl von dem 50-Jährigen wissen. Er habe zwei Mobiltelefone bei sich gehabt, "eines war für die Türkei, für die Familie und eines für mich", übersetzte die Dolmetscherin. "Die Leute, die nach Österreich reisen, haben schon eine Adresse in der Hand und wissen, wo sie hin müssen", schilderte der Beschuldigte. Sie seien dann entweder in ein Lokal in Wien oder zur Mitangeklagten gegangen.

Erinnerungslücken häuften sich

Die Geduld der richterin wurde beim Prozess ziemlich strapaziert. Immer wieder kam auf Fragen die Antwort, er könne sich nicht mehr erinnern. Bei einzelnen Telefonaten verstand das die Richterin. Auch, weil der Angeklagte mehrere Tumoroperationen hinter sich hatte. Dass ihm allerding eine Geschäftsbeziehung zur Mitangeklagten entfallen sei, glaubte ihm Lückl nicht. Er habe zwar Telefongespräche geführt, aber mit Schlepperei "nie etwas zu tun gehabt", meinte der 50-Jährige.

"100 bis 120 Euro" pro Nacht

Seine Aussage, dass die Frau "pro Tag 100 bis 120 Euro" bekommen habe, damit die Leute bei ihr schlafen könnten, bestritt diese in ihrer Befragung vehement. Die 61-Jährige erzählte, dass sie sich lediglich einige Male um Menschen gekümmert hätte, die sie um Hilfe gebeten hätten. Zwei der mittlerweile verurteilten anderen Angeklagten hätten diese zu ihr gebracht.

29 Reisepässe in der Wohnung: Die hat jemand vergessen

Die 61-jährige Angeklagte musste sich für viele Geldüberweisungen via Western Union rechtfertigen. Ihre Begründung: Sie habe ein paar Mal ihre Adresse hergegeben, damit Verwandte ihren Angehörigen Geld schicken könnten. Auch 1.000 Euro, die ihr der Bruder eines Migranten überwiesen habe, seien nicht für sie, sondern für den Bruder gewesen. "Bei ihr sind 29 Reisepässe sichergestellt worden bei einer Hausdurchsuchung. Wie ist sie zu denen gekommen?" wollte die Richterin wissen. Die habe einer der anderen Beschuldigten in einem Sackerl mitgebracht und bei ihr vergessen, lautete die Erklärung.

Nach dem Prozess könnten beide Angeklagte das Gericht sofort in die Freiheit verlassen. Die Strafen - sieben bzw. acht Monate - haben sie nämlich bereits in der Untersuchungshaft abgesessen. Diese tritt in Kraft, falls die Urteile rechtskräftig werden sollten. Im Fall der 61-jährigen erbat ihr Verteidiger Bedenkzeit, beim 50-Jährigen gab der Ankläger keine Erklärung ab.

Das Verfahren gegen den siebenten Angeklagten, einen serbischen Staatsbürger, wurde ausgeschieden. Der Mann war am Mittwoch erneut nicht zum Prozess erschienen. Der Staatsanwalt stellte deshalb einen Antrag zur Aufenthaltsermittlung.

APA/red.