Österreich

Hunde sollen abgemagert in Wohnung leben: Anzeige

Der Wiener Tierschutzverein erstattete Anzeige gegen die Haltung zweier Hunde im Bezirk Gänserndorf. Der Halter steht unter Beobachtung.

Heute Redaktion
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Anzeige gegen die Haltung von zwei Hunden im Bezirk Gänserndorf.
Anzeige gegen die Haltung von zwei Hunden im Bezirk Gänserndorf.
Bild: iStock (Symbol)

Die beiden Hunde seien stark abgemagert und würden nicht regelmäßig gefüttert werden, heißt es in der Anzeige. Aus Datenschutzgründen zeigt "Heute" vorliegende Fotos der beiden Hunde nicht.

Von 5.30 Uhr in der Früh bis zumindest 14.30 Uhr müssten die beiden Vierbeiner einen Maulkorb in der Wohnung tragen, da sich ein Kind in der Zeit alleine in der Wohnung aufhalten müsse. Und weiter heißt es in der Anzeige: "Die Hunde kommen aus der Wohnung auch nicht regelmäßig hinaus. Maximal einmal am Tag in der Früh kurz und dies auch nicht regelmäßig. Die Dauer des ,Gassi-Führens' in der Früh (wenn dies überhaupt stattfindet; also nicht mehrmals täglich) beträgt wenn dann jenen Zeitraum, den es benötigt eine Zigarette zu rauchen (um die fünf Minuten)."

Da die beiden Vierbeiner vorwiegend in geschlossenen Räumen gehalten werden, müsse mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot- und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden: "Hier liegt der Verdacht auf eine nicht artgerechte Tierhaltung vor und werden dem Hund unnötige Qualen durch das Zurückhalten des Kot- und Harnabsatzes zugefügt, ebenso durch Mangel an Bewegung."

Wer ein Tier hält, habe dafür zu sorgen, "dass das Platzangebot, die Bewegungsfreiheit, die Betreuung und Ernährung sowie die Möglichkeit zu Sozialkontakt unter Berücksichtigung der Art, des Alters und des Grades der Entwicklung, ihren physiologischen und ethnologischen Bedürfnissen angemessen sind".

Sollten diese grundsätzlichen Bedürfnisse des Tieres nicht erfüllt werden können, seien u.a. folgende Maßnahmen zu treffen: Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens, Abnahme beider Hunde und Verhängung eines Hundehalteverbotes. Zumindest bedarf es sofort einer "unangemeldeten Kontrolle der Hundehaltung vor dem 6.12.2019".

"Heute" fragte bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf nach: "Es wurde eine aktuelle Kontrolle durchgeführt", so Bezirkshauptmann Martin Steinhauser. Die Zustände seien aber angemessen gewesen, sodass eine Abnahme der Hunde nicht erforderlich gewesen war. Der Fall bleibe aber unter Beobachtung, wie der Bezirkshauptmann betont.