Österreich

Zwei Jahre Haft für Baby-Entführung

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:38

Eine Tirolerin ist am Donnerstag wegen der Entführung eines Babys zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die 33-Jährige hatte im Juni 2010 einen drei Monate alten Säugling aus einem Salzburger Einkaufszentrum gekidnappt.

Die Frau wurde nicht nur der Kindesentziehung, sondern auch der Veruntreuung, der Untreue sowie der Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Die Tirolerin muss 70.000 Euro Wiedergutmachung an ihren früheren Arbeitgeber leisten. Zudem wurde die bedingte Strafnachsicht in der Höhe von sechs Monaten aus einer früheren Verurteilung wegen eines Vermögensdelikts in unbedingte Haft umgewandelt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

"Geplante Handlung"

Der Schöffensenat sei davon ausgegangen, dass die Entführung keine "Kurzschlusshandlung", sondern eine "geplante Handlung" gewesen sei, erklärte Richter Markus Neyer in seiner Urteilsbegründung. Die Angeklagte sei durch das Kaufhaus gezogen und habe auf die passende Gelegenheit gewartet.

Sachverständige: "Frau zurechnungsfähig"

Am Mittwoch hatte die Sachverständige Karin Kramer-Reinstadler in ergänzenden Ausführungen zu ihrem psychiatrischen Gutachten bekräftigt, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt an keiner "wahnhaften Störung" gelitten habe und somit zurechnungsfähig gewesen sei. Die Angeklagte sei zwar zum Tatzeitpunktin in ihrer Dispositionsfähigkeit eingeschränkt gewesen, habe jedoch das Unrecht ihrer Tat einsehen können.

Die laut Beschuldigter "nicht geplante" Entführung hatte sich am 9. Juni 2010 zugetragen. Während die Kindesmutter Gewand in einer Umkleidekabine anprobierte, hatte die Tirolerin das Baby aus dem Kinderwagen genommen. Obwohl das Einkaufszentrum unmittelbar danach abgeriegelt worden war, gelang der Täterin die Flucht. Fünf Stunden später wurde sie in Bayern festgenommen. Das Baby konnte den Eltern unverletzt übergeben werden.

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