Ein 19-jähriger Oberösterreicher ist am Dienstag im Landesgericht Linz wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Ihm wurde vorgeworfen, im März einem 17-Jährigen zwei Faustschläge versetzt zu haben, wodurch dieser stürzte. Zwei Wochen später erlag er seinen Kopfverletzungen. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte wurde zudem schuldig erkannt, eine Anstiftung zur falschen Zeugenaussage versucht sowie zwei weitere Körperverletzungen begangen zu haben. Von einer anderen Körperverletzung wurde er im Zweifel freigesprochen. Die bereits verbüßte Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Eine vom Verteidiger beantragte Enthaftung des 19-Jährigen lehnte das Schöffengericht ab.
Bis zu zehn Jahre Haft gedroht
Dem Beschuldigten drohten bis zu zehn Jahre Haft. Die niedrige Strafe begründete die Richterin mit dem teilweisen Geständnis und dem jungen Alter sowie der Unbescholtenheit. Mildernd sei auch die Provokation durch einen Cousin gewertet worden, erschwerend das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen sowie die Tatwiederholung.