Österreich

Zwei Jahre Haft wegen Tod durch Liquid Ecstasy

Heute Redaktion
14.09.2021, 15:50

Nachdem eine 27-jährige Wienerin in der Nacht auf den 1. April 2013 während einer Autofahrt eine Mineralwasserflasche mit Liquid Ecstasy als Durstlöscher erhalten hatte, hat sich Donnerstag der Fahrer des Pkw im Straflandesgericht zu verantworten. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Nachdem , hat sich Donnerstag der Fahrer des Pkw im Straflandesgericht zu verantworten. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Der 36-jähriger Wiener, der dafür verantwortlich war, dass eine junge Frau irrtümlich aus einer Mineralwasserflasche trank, in die er unverdünntes Gammabutyrolacton (GBL) gefüllt hatte, ist Donnerstagmittag im Straflandesgericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Die 27-Jährige war am 6. April 2013 an den Folgen des eingenommenen Liquid Ecstasy gestorben.

Im Unterschied zum Staatsanwalt, der dem Angeklagten einen Vorsatz in Richtung Körperverletzung unterstellt hatte, ging der Schöffensenat von einem Fahrlässigkeitsdelikt aus. Die vorsitzende Richterin Hannelore Pilz sprach in der Urteilsbegründung von einem "tragischen Unfall". Der Mann habe in seinem Auto "eine höchst gefährliche Flüssigkeit mehr oder weniger frei herumkugeln lassen". Der Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen ist nicht rechtskräftig.

"Latte an Vorstrafen"

Staatsanwalt Gerd Hermann legte gegen das Urteil unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Er war weder mit der Entscheidung des Gerichts, das dem 36-Jährigen ein bloß fahrlässiges Handeln zubilligte, noch mit der verhängten Strafe einverstanden. Für eine fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sieht das Strafgesetzbuch (StGB) bis zu drei Jahre Haft vor.

Dem Schöffensenat erschienen zwei Jahre "angemessen", wie Richterin Hannelore Pilz betonte. Der Mann habe zwar "eine Latte an Vorstrafen", es bedürfe aber nicht einer strengeren Strafe, "um Ihnen zu zeigen, was für einen Fehler Sie gemacht haben." Dem 36-Jährigen wurde auch eine offene bedingte, aus einer Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) aus dem Jahr 2012 resultierende Strafe von sieben Monaten nicht widerrufen. Dagegen legte der Staatsanwalt ebenfalls Beschwerde ein.

Trauerschmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro

Verteidiger Herbert Eichenseder nahm demgegenüber die Strafe an. Auch gegen die Privatbeteiligten-Zusprüche hatte er keine Einwände: Der Mutter und der Schwester der ums Leben Gekommenen gestand das Gericht ein Trauerschmerzengeld von jeweils 10.000 Euro zu. Außerdem muss ihnen der 36-Jährige die Begräbniskosten ersetzen.

Lesen Sie weiter: So lief die dramatische Nacht ab Der 36-Jährige war gemeinsam mit einem Freund und seiner Tochter unterwegs gewesen, als sie zu vorgerückter Stunde in einer Diskothek in Wien-Donaustadt Natalie D. und eine Freundin trafen, wobei er letztere recht gut kannte. Man beschloss, zu viert noch eine Veranstaltung in der Innenstadt zu besuchen, nachdem die Tochter nach Hause gebracht worden war.

Während der Fahrt ins Stadtzentrum bot der 36-Jährige seinen Mitfahrern zunächst Speed an, das auch die beiden Frauen, die zu diesem Zeitpunkt schon reichlich Alkohol intus hatten, akzeptierten. Danach verspürte Natalie D. Durst. Auf die Frage ihrer Freundin, ob es etwas zu trinken gebe, meinte der Fahrer laut Anklage, "hinten" sei "etwas zu trinken".

Üblicherweise als Felgenreiniger verwendet

Wie der Mann nun erklärte, habe er dabei einen Tetrapack mit Fruchtsaft im Sinn gehabt. Stattdessen habe die Freundin von Natalie D. aber aus seinem Rucksack die Mineralwasserflasche genommen, die er zu einem Drittel mit Gammabutyrolacton (GBL) gefüllt hatte, das üblicherweise als Felgenreiniger verwendet wird: "Ich habe leider nicht auf die Flasche hingewiesen. Ich hätte nicht gedacht, dass sie in den Rucksack hineingreift."

In der Party-Szene ist die Substanz - gestreckt mit Fruchtsaft - als aufputschende Droge populär, um den Konsumenten in Feierlaune zu versetzen. Er habe sich das Mittel im Internet besorgt, um es zu Hause mit seiner Freundin zu nehmen, behauptete der 36-Jährige. Dazu hätte er, wie er dem Gericht erläuterte, eine Spritze verwendet und jeweils zwei bis drei Milliliter in ein Getränk geträufelt.

"Umgang mit Suchtgift nicht fremd"  

"Dem Angeklagten ist der Umgang mit Suchtgift nicht fremd", merkte Staatsanwalt Gerd Hermann in diesem Zusammenhang an. Sieben einschlägige Vorstrafen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) bzw. wegen Körperverletzung weise der Mann auf. Zuletzt hatte der 36-Jährige im Vorjahr wegen eines Drogen-Delikts sieben Monate unbedingt kassiert, die er aber nicht absitzen musste, weil ihm die Justiz nach dem Motto "Therapie statt Strafe" einen Strafaufschub gewährte.

Nachdem Natalie D. "einen überaus kräftigen Schluck" (Staatsanwalt) genommen hatte, klagte sie umgehend über den schlechten Geschmack. Er sei "total erschrocken" und "sofort stehen geblieben", als er bemerkte, was diese getrunken hatte, betonte der Angeklagte: "Das Ganze war ein Missverständnis." Er habe jetzt gleich darauf hingewiesen, dass sich in der Flasche Liquid Ecstasy befand, aber "die Situation leider nicht sehr ernst genommen."

"Haben gedacht, sie wacht wieder auf"

Wie der 36-Jährige erläuterte, wären weder er noch die beiden Begleiter alarmiert gewesen, als Natalie D. nach einem vergeblichen Versuch, bei einem kurzen Zwischenstopp zu erbrechen, auf der Weiterfahrt in die Innenstadt einschlief: "Wir haben alle drei gedacht, sie wacht wieder auf. Wir haben alle Erfahrung mit Liquid Ecstasy gehabt."

Der 36-Jährige schilderte in diesem Kontext zwei Vorfälle, bei denen er selbst nach dem Konsum der Droge jeweils für ein- bis eineinhalb Stunden eingeschlafen und ohne gröbere Folgewirkungen wieder munter geworden sei: "Ich wusste nicht, dass man davon sterben kann."

"Haben Panik bekommen"

Als es am Zielort in der City angelangt nicht gelang, Natalie D. am Parkplatz aufzuwecken, fuhr man in die Freundin ihrer Wohnung im siebenten Bezirk. Die beiden Männer mussten die 27-Jährige nach oben tragen. "Nach zehn Minuten konnten wir keinen Puls mehr feststellen. Da haben wir Panik bekommen und die Rettung gerufen", erzählte der 36-Jährige.

Auch Wiederbelebungsversuche der Einsatzkräfte fruchteten nichts. Die junge Frau starb am 6. April im AKH, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben. Wie Gerichtsmediziner Daniele Risser in seinem Gutachten darlegte, hatte Natalie D. eine derart hohe GBL-Konzentration im Blut, dass sie selbst bei sofortiger Verbringung ins Spital nicht gerettet hätte werden können.

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