Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung muss sich am Montag ein 47-Jähriger in Wien vor Gericht verantworten. Er soll Polizisten angegriffen haben, nachdem ihn diese anhalten wollten, weil sein Hund weder angeleint war noch einen Beißkorb trug. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings auch gegen die Beamten wegen Körperverletzung.
Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung bekam ein 47-Jähriger in Wien am Mittwoch vor Gericht zwei Monate unbedingt und sieben bedingt aufgebrummt. Er soll Polizisten angegriffen haben, nachdem ihn diese anhalten wollten, weil sein Hund weder angeleint war noch einen Beißkorb trug. Die Staatsanwaltschaft ermittelt allerdings auch gegen die Beamten wegen Körperverletzung.
Vom Vorwurf, den Polizisten verletzt zu haben, wurde der Hundebesitzer freigesprochen. Da der Mann den unbedingten Teil der Strafe bereits verbüßt hat - er befand sich seit Ende November in U-Haft -, wurde er unmittelbar nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Arbeiter ging mit Hund nach Hause - ohne Leine, ohne Beißkorb
Der Mann ist in der Baubranche tätig. Am 25. November 2014 ging wie an jedem Werktag nach Arbeitsschluss mit seinem Hund nach Hause. Der Labradoodle - eine Kreuzung zwischen Labrador, Retriever und Großpudel - war weder angeleint noch mit einem Beißkorb ausgestattet, was die Aufmerksamkeit einer Funkstreifen-Besatzung erregte. Versuche, den Hundebesitzer zum Anhalten zu bringen und zur Rede zu stellen, schlugen fehl.
"Oaschkiberer, i bring di um"
"Er hat mich kurz angeschaut und ist flott weitergelaufen", beschrieb einer der beiden Polizisten als Zeuge im Grauen Haus die Reaktion des 47-Jährigen. Als er aus dem Wagen ausstieg und dem Mann zu Fuß folgte, sei dieser davongelaufen. Erst kurz, bevor er ihn eingeholt hätte, sei der Mann stehen geblieben, habe sich umgedreht und ihm mit den Worten "Oaschkiberer, i bring di um" einen Faustschlag versetzen wollen.
"Notfaustschlag" und Tritt auf Oberkörper beruhigten Hundebesitzer nicht
Statt den Polizisten zu schlagen, bekam er selbst eine Faust ins Gesicht. Es sei ein "Notfaustschlag" gewesen, meinte der Beamte. Der Schlag habe aber keine Wirkung gezeigt. Deshalb ließ der Polizist einen gezielten Fußstoß in Richtung Oberkörper folgen. Danach lag der 47-Jährige am Boden. Trotzdem habe der Hundebsitzer weiter um sich geschlagen und getreten. Ihm und seinem Kollegen sei es nicht gelungen, den Mann zu bändigen und diesem Handfesseln anzulegen. Dazu habe es der Verstärkung von Kollegen bedurft, die ein Passant per Mobiltelefon verständigt hatte.
Angeklagter behauptet, von hinten niedergeschlagen worden zu sein
Beim Prozessauftakt Anfang Jänner hatte der Angeklagte behauptet, er sei von hinten niedergeschlagen worden. Er habe von den Uniformierten mehrere Faustschläge kassiert. Während sich der eine Beamte auf seine Brust setzte und mit den Knien seine Hände fixierte, hätte der andere nach ihm getreten: "Der hat so fest zugetreten, dass ich bewusstlos war. Wie ich wieder zu mir gekommen bin, bin ich mit Handschellen am Straßengeländer gehängt."
Auch gegen Polizisten wird ermittelt
Als der 47-Jährige nach seiner Festnahme ins Landesgericht eingeliefert wurde, war der Richterin bei der U-Haft-Verhängung aufgefallen, dass er am bzw. unter dem linken Auge starke Blutunterlaufungen aufwies. Darauf wurde auch gegen den Polizisten, der zugeschlagen hatte, ein Verfahren eingeleitet. Dieses befindet sich noch im Ermittlungsstadium.
Polizist verletzt, weil er zuschlug
Dass der Angeklagte jenem Polizisten Verletzungen am rechten Handgelenk und einen geprellten Zeigefinger beigebracht hatte, war für Richterin Claudia Moravec-Loidolt nicht erwiesen. In seiner Zeugenaussage hatte der 1,90 Meter große und 95 Kilogramm schwere Polizist einräumen müssen, es sei möglich, dass dies Folgen des von ihm selbst gesetzten Faustschlags waren.