Österreich

Zweieinhalb Jahre Haft für Mehrfach-Autodieb

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia / Symbolfoto

Ein 34-Jähriger muss wegen des Diebstahls von drei Autos in Oberösterreich ins Gefängnis. Von einem ihm vorgeworfenen Bankomat-Diebstahl in Niederösterreich wurde er freigesprochen. Der Angeklagte soll Mitglied einer polnischen Tätergruppe sein.

Die Anklage warf dem Mann vor, als Mitglied einer kriminellen Vereinigung zusammen mit anderen Tätern in der Nacht auf den 29. Juni 2012 drei Pkw im Wert von 100.000 Euro und zwei um je 60.000 Euro in Schwertberg entwendet zu haben. Der 34-Jährige bestritt vor Gericht jeden Zusammenhang mit dem Diebstahl, nahm aber die Strafe an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die Diebe waren genau über die Umstände auf dem Lagerplatz informiert. So wussten sie unter anderem, dass die Fahrzeuge jeweils mit sehr wenig Sprit abgestellt werden. Deshalb wurde aus einem Kanister aufgetankt. Außerdem wurden von in der Nähe geparkten Autos die Kennzeichen gestohlen und auf die Beutewagen montiert. Ausgerüstet waren sie obendrein mit Funk- und Navigationsgeräten.

Einer der Luxusklasse-Schlitten wurde mit einem der Diebe am Steuer gestoppt. Er wurde bereits 2013 zu fünf Jahren Haft unbedingt verurteilt. Ein weiterer wurde in der Scheune des Schwagers des Angeklagten in Polen sichergestellt. Der Dritte ist bis heute verschwunden.

Mann will nur Hehlerei begangen haben

Der Angeklagte gab zu, dass er ein Auto nach Polen gefahren habe. Er habe von einem Unbekannten Geld dafür erhalten, um ihn von Österreich nach Polen zu chauffieren. Doch sein Fahrzeug habe ein technisches Problem gehabt. Der Unbekannte habe ihm deshalb angeboten, er solle gegen Geld einen Wagen überstellen. Das glaubte ihm das Gericht aber nicht, am Tatort hatten die Ermittler seine DNA-Spuren auf einen der Treibstoffkanister entdeckt.

Von einem Bankomat-Diebstahl in Tulln-Langenrohr am 1. November 2010 wurde der 34-Jährige freigesprochen. Die Beute betrug mehr als 69.000 Euro, am Automaten entstanden 9.700 Euro Schaden. Belastet wurde der Angeklagte durch eine Funkzellenauswertung, wonach ein ihm zugerechnetes Mobiltelefon in der Nähe eingeloggt war. Doch er bestritt, dass es sein Handy war. Zudem sagten seine Frau, sein Vater und seine Schwiegermutter vor Gericht aus, dass er sich zum Tatzeitpunkt in Polen aufgehalten habe.