Österreich

44 Insassen letztes Jahr aus Gefängnis geflohen

Besorgniserregendes Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage: 44 Insassen sind im abgelaufenen Jahr aus den oö. Gefängnissen geflohen.

Heute Redaktion
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Die Außenstelle der JVA Linz in Asten.
Die Außenstelle der JVA Linz in Asten.
Bild: fotokerschi.at

Wenn über Asten (Bez. Linz-Land) wieder einmal der Polizeihubschrauber kreist, sind die Bewohner in Alarmbereitschaft versetzt. Denn dann, deutet alles darauf hin, dass wieder einmal ein Strafgefangener aus der dortigen Justizanstalt ausgebrochen ist. In manchen Facebook-Gruppen wird der Hubschrauber scherzhaft schon als Astens Deckenventilator bezeichnet.

Das Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Irmgard Griss ergab nun: Im vergangenen Jahr sind insgesamt 44 Insassen aus den oö. Gefängnissen ausgebrochen. Unter den fünf Justizanstalten Linz (mit der Außenstelle Asten), Wels, Garsten, Ried/I. und Suben ist die Haftanstalt in der Landeshauptstadt mit 16 Ausbrüchen Spitzenreiter. Diese teilt sich in die JVA Linz (3) und die Außenstelle Asten (13) auf.

Direkt dahinter folgt die Haftanstalt in Ried mit 15 Ausbrüchen. In Garsten (6) und Suben (4) konnten zehn Insassen entkommen. Schlusslicht in OÖ ist Wels mit drei Ausbrüchen.

Im Jahr zuvor war ebenfalls Linz Spitzenreiter (15 Häftlinge geflohen).

Wie die Statistik zeigt, ist in den letzten Jahren ein Anstieg erkennbar. Denn im Jahr 2017 waren es mit 40 noch um vier weniger als aktuell. Das ist im Vergleich zu 2018 ein Anstieg um 10 Prozent. Während es 2016 gar nur 24 Insassen gelungen ist, zu fliehen.

Zu den Geflohenen zählen auch Insassen, die in externen Psychiatrien untergebracht sind, administrativ "aber im Stand einer Justizanstalt geführt werden".

Fünf Ausbrüche in forensischem Zentrum

In Asten muss zwischen dem Strafvollzug und dem Forensichen Zentrum unterschieden werden. Im erstgenannten sitzen vorwiegend Kleinkriminelle mit Höchststrafen von bis zu 18 Monaten. Dort kam es 2018 zu fünf "Entweichungen", wie es im Antwortschreiben des Bundesministeriums heißt. Drei Gefangene befanden sich im gelockerten Vollzug (ohne Verschließung der Aufenthaltsräume oder auch der Tore am Tag). Die beiden anderen waren mit Beschränkung oder Entfall der Bewachung bei der Arbeit.

Bei den geistig abnormen Rechtsbrechern im Forensischen Zentrum sind acht Ausbrüche bekannt. Unter anderem entfernten sich zwei Untergebrachte unerlaubt vom begleiteten Ausgang.

Weiter stark kritisiert werden von der Bevölkerung Freigänge von Tätern. Diese sollen oft nur mit einer Begleitperson im nahegelegenen "Frunpark" beim Einkaufen gesichtet werden.

Laut Bundesministerium muss im gelockerten Vollzug zwischen verschiedenen Arten von Vollzugslockerungen differenziert werden. Der Gesetzgeber sieht eine Beschränkung oder einen Entfall der Bewachung bei der Arbeit, auch außerhalb der Justizanstalt, vor.

Pfefferspray bei Begleitpersonen immer dabei



Im forensischen Zentrum besteht zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit, dass maximal zwei Untergebrachte von einem Strafvollzugsbediensteten zu begleiten sind. Die genaue Anzahl an Begleitpersonen kommt auf die Gefährlichkeitsprognose der Untergebrachten an. Ein Pfefferspray ist dabei immer mit dabei.

Bleibt nur zu hoffen, dass im neuen Jahr der Polizeihubschrauber weniger oft zum Einsatz kommt.

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