Österreich

Zwölfjähriger Bub muss für Fahrradunfall haften

Heute Redaktion
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Weil er als Zehnjähriger vor zwei Jahren einen Fahrradunfall verursachte, muss ein Bub im Salzburger Tennengau dem Unfallopfer zumindest einen Teil der Schadenssumme erstatten. Der damals Zehnjährige war mit dem Rad in ein Elektrofahrrad gekracht, der Radlenker wurde dabei verletzt. Ein Viertel der Schadenssumme von knapp 11.200 Euro muss der Bursche erstatten, entschied der OGH.

Der Unfall war vor zwei Jahren im Tennengau passiert. Der Bub war mit seinem Rad aus einer Wohnhausanlage herausgefahren und in den Radfahrer gekracht. Dieser zog sich Verletzungen am Hüftgelenk zu, Spätfolgen seien nicht auszuschließen. Der Verletzte klagte auf Schmerzensgeld und bekam Recht. In zweiter Instanz wurde der Zehnjährige sogar zur Zahlung von drei Vierteln der Schadenssumme verurteilt.

Zwölfjähriger soll 3.000 Euro zahlen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) senkte die Strafe auf ein Viertel der Schadenssumme plus vier Prozent Zinsen, also rund 3.000 Euro, herab. Der Bub sei zwar minderjährig, da er aber wenige Wochen vor dem Unfall die Radprüfung erfolgreich abgelegt hatte, daher sei die Einsicht in grundlegende Verkehrsregeln zu erwarten.

Der Bub, der zum Zeitpunkt des Unfalls in einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft lebte, hatte angegeben, er sei aufgeregt gewesen, weil er für einen verletzten Freund Hilfe holen wollte.

In Anbetracht der Umstände und die psychisch belastende Situation vor dem Unfall senkte der Richter die zu zahlende Summe auf ein Viertel, .

 

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