Ein in Wien lebender Gambier heiratete 2022 in Gambia eine zweite Frau und ließ die Scheidung von seiner ersten Ehefrau beim islamischen Gericht in Banjul registrieren. Die Frau klagte in Österreich, sie sei nach islamischem Recht einseitig verstoßen worden. Der Oberste Gerichtshof entschied nun, dass eine islamische Talaq-Scheidung in Österreich anerkannt werden kann, allerdings nur, wenn die Ehefrau der Verstoßung von Anfang an zugestimmt hat. Das Landesgericht muss nun klären, ob diese Zustimmung tatsächlich vorlag.