Der Fahrtendienst Uber ist am Dienstag vom Exekutionsgericht zu einer Strafe in der Höhe von 20.000 Euro verdonnert worden, weil sich das Unternehmen nicht an die Auflagen einer Einstweiligen Verfügung gehalten haben soll.
"Wir freuen uns, dass nun auch das Vollzugsgericht Uber die Einhaltung der EV aufträgt. Uber, das vor Gericht abermals behauptet hat, es würde rechtskonforme Fahrten vermitteln, scheiterte auch diesmal damit. Uber muss für die ersten Verstöße 20.000 Euro Strafe zahlen. Wir haben bislang bereits sechs Anträge mit nachgewiesenen 170 Verstöße an das Gericht weitergeleitet", so Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100, in einer Aussendung.
Eine Uber-Sprecherin zu dem Urteil: "Wir haben intensiv daran gearbeitet, unsere Prozesse anzupassen, um die Bedingungen des Gerichts zu erfüllen. Wir glauben fest daran, dass Uber eine vielversprechende Zukunft in Österreich hat und möchten uns dafür engagieren, ein langfristig guter Partner für Wien zu sein."
Gemäß der Einstweiligen Verfügung vom 25. April ist es Uber untersagt, Fahrten, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens einlangten, anzunehmen.
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(red)