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17-Jähriger vergewaltigte und schwängerte Freundin (15)

Ein junger Mann wurde in der Schweiz verurteilt. Er hatte mehrere Frauen vergewaltigt und seine Freundin gestoßen, sodass sie eine Fehlgeburt erlitt.

07.11.2022, 07:06
Mit 17 misshandelte der Verurteilte seine damalige 15-jährige Freundin. Eine andere Frau vergewaltigte er mehrmals in einer Nacht.
iStock/ Symbolbild

Im Alter von 17 Jahren beging der Straftäter mehrere Sexualdelikte und Misshandlungen an seiner damaligen 15-jährigen Freundin. Doch seine Ex-Freundin ist nicht das alleinige Opfer von seinen Gewalttaten. Wie 20 Minutes berichtet, hat sich der mittlerweile 20-Jährige an vier Frauen vergriffen. Zwei davon klagten ihn deswegen an. Das Kantonsgericht Freiburg hat ihn nun verurteilt.

Nebst der Ex-Freundin klagt auch eine Frau, die seit der Begegnung mit dem Angeklagten zutiefst traumatisiert ist. Der Mann hatte sie in einer Nacht mehrmals vergewaltigt. Beim Vorverfahren bei der Freiburger Staatsanwaltschaft brachte sie ihren anhaltenden Schmerz zum Ausdruck:

"Ich habe meine Selbstachtung und das Vertrauen in andere verloren. Seitdem habe ich nie wieder Geschlechtsverkehr gehabt." Die Ex-Freundin hingegen wurde über eine längere Periode von ihrem damaligen Freund terrorisiert und misshandelt. Die Staatsanwältin offenbarte die Horror-Szenarien: "Er hat sie vergewaltigt, verbrannt, geschnitten, geschwängert und die Treppe hinuntergestoßen, sodass sie eine Fehlgeburt erlitt."

Begrenzte Zurechnungsfähigkeit

Die Strafverteidigung versuchte mit der begrenzten Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, welche von einem psychiatrischen Experten bestätigt ist, zu argumentieren. Der 20-Jährige habe außerdem einen positiven Wandel durchgemacht und sehe mittlerweile seine Taten ein.

Ein Großteil der vom Freiburger begangenen Straftaten sind mittlerweile verjährt. Die Staatsanwaltschaft verlangte 42 Monate Haft und die Fortsetzung seiner Therapie. Beim Freiburger Kantonsgericht fiel das Urteil fast doppelt so schwer aus als das, was die Staatsanwaltschaft verlangt hatte. Der Mann muss nun sechs Jahre Haft ohne Bewährung absitzen und 30.000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex-Freundin und 8.000 Euro an die zweite Klägerin zahlen.

Er wurde wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Nötigung und einfacher Körperverletzung schuldig gesprochen. Hinzukommen Tätlichkeit und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Verurteilte muss sich außerdem einer ambulanten Therapie unterziehen.

Der Verteidiger des Täters kündigte bereits an, dass er mit seinem Mandanten das Urteil anfechten werde.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg