Wien

Acht Jahre Haft für Vergewaltigung einer 11-Jährigen

Am Wiener Landesgericht ist am Dienstag ein 53-Jähriger zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er soll eine Elfjährige vergewaltigt haben. 

26.05.2020, 16:38
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Der Angeklagte wurde zu acht Jahren Haft verurteilt - nicht rechtskräftig. 
(Bild: Unsplash)

In Wien musste sich am Dienstag ein 53-Jähriger vor einem Schöffengericht dem Vorwurf der Vergewaltigung einer Elfjährigen stellen. Beim Opfer der Tat, die ihm zur Last gelegt wurde und die sich im März 2018 zugetragen haben soll, handelt es sich um die Tochter eines guten Bekannten. Der Senat sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an und verurteilte ihn zu einer achtjährigen Haftstrafe. Weil sich dieser nach der Urteilsverkündung Bedenkzeit erbat, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die Tat soll sich folgendermaßen zugetragen haben: Im März 2018 bat die Mutter des Mädchens, den 53-Jährigen die Schülerin von Wien zum Wochenenddomizil der Familie ins Burgenland zu bringen. Während der Fahrt dorthin verwickelte er das unmündige Mädchen in ein Gespräch über Sexualität. Die Anklage warf dem Mann vor, den Pkw dann in ein Waldstück gelenkt und das Mädchen zum Oralsex aufgefordert zu haben. Im Anschluss daran soll er die Elfjährige auf dem Rücksitz vergewaltigt haben. 

Angeklagter stritt ab

Der 53-Jährige dementierte diese Schilderung. Laut ihm ist es zu keinerlei Übergriffen gekommen. Das Mädchen habe von sich aus über Sex gesprochen. Mehr sei an jenem Tag nicht geschehen, weswegen er die gerichtlich erhobenen Vorwürfe gegen seine Person nicht verstehen könne. 

Das Mädchen hatte im Herbst 2018, ein paar Monate nach der Tat, zwei Freundinnen über den Nachrichtendienst Whatsapp über den Vorfall informiert und sich in weiterer Folge auch einer Tante anvertraut. Auf Grund des Nahverhältnisses zum Angeklagten sah die Familie damals von einer Anzeige ab. Zur juristischen Verfolgung kam es dennoch. Denn im Frühjahr 2019 musste ein Spital massive Verletzungen im Intimbereich des Mädchens behandeln. Die Ärzte führten diese auf eine Gewalteinwirkung zurück, weswegen die Behörden verständigt wurden.

Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Körperverletzung gleichkommt. Ob der Vorfall aus dem März 2018 dafür verantwortlich sei, sagte die geladene Sachverständige, dass ein Zusammenhang "gegeben sein" könne. 

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