Coronavirus

Ärzte toben über Lücke in Rauchs neuer Test-Verordnung

Die kostenfreien PCR-Tests wurden auf fünf Stück pro Monat limitiert. Für Klinikpersonal gibt es Ausnahmen, doch eine Ärzteschaft wurde "vergessen".

02.04.2022, 16:19
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Thomas Szekeres ist über Gesundheitsminister Rauchs neue Teststrategie nicht glücklich.
picturedesk.com – "Heute"-Montage

"Nachdem sich die Nebel bezüglich der neuen Teststrategie ganz langsam ein wenig lichten, treten offensichtliche Versäumnisse offen zutage", klagt die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) am Samstag. Die Ärzte-Vertreter lassen kaum ein gutes Haar an der neuen Verordnung von Gesundheitsminister Johannes Rauch. 

Der Grund: Während beispielsweise Mitarbeiter, Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäusern von der Limitierung der Gratistests zurecht und nachvollziehbarerweise ausgenommen sind, wurden die niedergelassenen Ärzte sowie deren Ordinationspersonal bei dieser Ausnahme "einfach vergessen". Deshalb werden auch sie somit künftig auf fünf Gratistests pro Monat beschränkt.

Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres.
Michael Indra / SEPA.Media / picturedesk.com

Bei der Ärztekammer sorgt dies für Fassungslosigkeit: "Man weiß aus den Erfahrungen der Pandemie, dass gerade das Gesundheitspersonal besonders gefährdet ist – angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen ist es fährlässig, den Schutz der vulnerablen Patientengruppen zurückzufahren", donnert Präsident Thomas Szekeres.

"Fauxpas schnellstmöglich berichtigen"

"Dass gerade jetzt der Gesundheitsminister diese Fakten ignoriert und die Testmöglichkeiten der Ordinationen beschneidet, ist ein gesundheitspolitischer Skandal", setzt Vize Johannes Steinhart nach: "Der Minister zeigt keinerlei Wertschätzung gegenüber den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."

Die Ärztekammer fordert den Gesundheitsminister deshalb auf, "diesen Fauxpas schnellstmöglich zu berichtigen" und will andernfalls gegen diese Ungleichbehandlung rechtlich vorgehen. "Einmal gibt es die unbegrenzte Testmöglichkeit, einmal nicht, da sind wir auf die Erklärung des Ministers gespannt", so Szekeres und Steinhart unisono abschließend.

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    Roland Mühlanger / picturedesk.com