Coronavirus

Test-Regeln da – das gilt ab 1. April in Österreich

Nach wochenlangem Tauziehen veröffentlichte Gesundheitsminister Rauch Mittwochabend die neuen Corona-Regeln für Tests. "Heute" hat die Details.

Heute Redaktion
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Gesundheitsminister Rauch hat die neuen Corona-Regeln für Tests veröffentlicht.
Gesundheitsminister Rauch hat die neuen Corona-Regeln für Tests veröffentlicht.
Frank Hoermann / dpa Picture Alliance / picturedesk.com

Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich auf neue Corona-Regeln geeinigt. Am späten Mittwochabend veröffentlichte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) seine Test-Verordnung. Sie soll am Freitag (1.4.) in Kraft treten – "Heute" liegt jene finale Variante vor, die Donnerstagfrüh kundgemacht werden soll.

In sensiblen Settings wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Kindergärten kann auch nach dem 1. April weiter unbeschränkt gratis getestet werden. Ansonsten gibt es fünf kostenlose PCR- und fünf gratis Antigen-Tests im Monat. Neu ist: auch fünf "alte" Tests darf man weiter verwenden – sofern man solche noch hat.

Verschiedene Testschienen

Die österreichische Teststrategie lässt sich dabei in drei verschiedenen Testschienen unterteilen. Die Finanzierung wird vom Bund übernommen, die Umsetzung und die Organisation liegt jedoch in der Zuständigkeit der Bundesländer. Diese Kompetenzverteilung bleibt unverändert.

1
Symptomatische Personen

Tests für symptomatische Personen werden in der Test-Verordnung nicht neu geregelt, sondern bleiben in gewohntem Ausmaß (kostenlos und unbeschränkt) erhalten. 1450 war bisher in jedem Bundesland die erste Anlaufstelle für symptomatische Personen und wird dies auch weiterhin sein. Eine Vorgabe des Bundes für die Organisation gibt es hierbei nicht. Den Bundesländern obliegt – wie schon bisher – die Umsetzung dieses Angebots, weshalb der Ablauf für Betroffene von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.

2
Vulnerable Settings

Die Test-Verordnung definiert vulnerable Bereiche, für deren Bewohner, Besucher und Mitarbeiter sowie für Begleitpersonen und externe Dienstleister auch weiterhin unbeschränkt und kostenlose Tests zur Verfügung stehen werden. Den Bundesländern obliegt – wie schon bisher – die Umsetzung dieses Angebots, eine Vorgabe des Bundes gibt es hierbei nicht.

3
5 PCR- und 5 Antigen-Tests

Die Test-Verordnung beschränkt die kostenlosen Massentestungen. Bisher unbegrenzt verfügbar, stehen pro Person und Monat künftig 5 kostenlose PCR- und 5 kostenlose Antigen-Tests zur Verfügung. Den Bundesländern obliegt – wie schon bisher – die Umsetzung dieses Angebots.

➤ 5 PCR-Tests: Start mit 1. April.

➤ 5 Antigen-Tests: Abgabe über die Apotheken ab 9. April

➤ Für Selbsttests, die vor dem 1. April erworben wurden, ist eine Übergangslösung vorgesehen: Jede Person kann bis 30. April insgesamt 10 Corona-Tests auswerten lassen.

Rauch: "Eines der besten Testsysteme"

"Österreich hat eines der besten Testsysteme. Das gilt es in seinen Grundzügen zu erhalten, um gut auf den Herbst vorbereitet zu sein. Denn sollte eine neue Virusvariante es notwendig machen, können wir alles rasch wieder hochfahren. Aktuell ist aber eine Redimensionierung des Testregimes am sinnvollsten – wir setzen die Tests nun primär dort ein, wo sie gebraucht werden. Statt unbegrenzten Massentests, stehen ab 1. April nun jeder Person fünf gratis PCR und 5 gratis Antigentests zur Verfügung. Gleichzeitig ist mir wichtig, dass der hohe Grad an Sicherheit, den unser Testsystem bietet, in jenen Bereichen, wo es notwendig ist, weiter aufrecht bleibt. Daher stehen Tests für Bewohner, Besucher und Mitarbeiter vulnerabler Bereiche wie Pflege- und Altenheime oder Krankenhäuser wie gewohnt weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung", erklärt Gesundheitsminister Johannes Rauch.

Die neue Verordnung zum Testsystem.
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Screenshot/ zVg
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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com