Politik

Amtsgeheimnis soll jetzt gelockert werden

14.09.2021, 15:17
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Die Regierung hat sich auf einen Begutachtungsentwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnis geeinigt. Mit dem Verfassungsgesetz soll das "Prinzip der Informationsfreiheit" durchgesetzt werden. Für Behörden, staatsnahe Unternehmen und eingeschränkt für die Gerichtsbarkeit soll es künftig grundsätzlich eine "Informationspflicht" geben. Miteinbezogen wurden jetzt auch die Länder.

Die Regierung hat sich auf einen Begutachtungsentwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnis geeinigt. Mit dem Verfassungsgesetz soll das "Prinzip der Informationsfreiheit" durchgesetzt werden. Für Behörden, staatsnahe Unternehmen und eingeschränkt für die Gerichtsbarkeit soll es künftig grundsätzlich eine "Informationspflicht" geben. Miteinbezogen wurden jetzt auch die Länder. Staatliches Handeln soll mit dem Entwurf im Sinne von "Open Government" - transparenter gestaltet werden. Das Grundprinzip der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß, hatte es zuletzt immer häufiger aus beiden Regierungsparteien geheißen, konkret zuständig für die Neuerung ist SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer. Unter Wahrung bestimmter Grundrechte wie etwa jenem auf Datenschutz soll stattdessen eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen "von allgemeinem Interesse" sowie ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen treten. Geeinigt haben sich die Regierungsparteien nun auch darauf, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene veröffentlicht werden muss. Beschränkungen der Auskunftspflicht Aber auch Beschränkungen der Auskunftspflicht sind vorgesehen, etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen. Weitere Gründe können außen- und integrationspolitisch sein, die nationale Sicherheit, die Landesverteidigung, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit betreffen. Auch die Vorbereitung von Entscheidungen werden berücksichtigt, ebenso wirtschaftliche oder finanzielle Interessen sowie berechtigte Interessen von Dritten, etwa bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.  Neu ist im nun vorliegenden Entwurf neben der Einbeziehung von staatsnahen Unternehmen, die mehr als 50 Prozent im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, auch jene der Gerichtsbarkeit., wobei es zu einzelnen Verfahren keine Veröffentlichung geben soll. Auch soll keine eigene Behörde bei einer Auskunftsverweigerung entscheiden, sondern der Verwaltungs- bzw. der Verfassungsgerichtshof. Initiatoren von Transparenzgesetz.at unzufrieden Die Initiatoren der Kampagne Transparenzgesetz.at können dem Entwurf zu einem "Informationsfreiheitsgesetz" nichts abgewinnen. "Das ist kein Fortschritt, im Gegenteil", kritisierte Josef Barth vom Forum Informationsfreiheit (FOI). Kaum einer der internationalen Mindeststandards sei eingearbeitet worden, damit das Amtsgeheimnis auch wirklich fällt. Bis 25. März soll der Entwurf in Begutachtung sein, für Mai ist schließlich eine Regierungsvorlage geplant. Vor dem Sommer erhofft sich die Regierung einen Beschluss im Nationalrat, vorausgesetzt, die Opposition spielt bei dem Verfassungsgesetz mit.