Salzburg

Bub (9) in Getreideanhänger erstickt – Haft für Bauern

Nach dem Unfalltod eines Neunjährigen auf einem Bauernhof in Salzburg sind der Bauer und dessen Vater zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.

24.04.2023, 15:24
Zwei Landwirte mussten sich am Montag am Bezirksgericht Seekirchen (Flachgau) wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Franz Neumayr / picturedesk.com

Zwei Landwirte mussten sich am Montag am Bezirksgericht Seekirchen (Flachgau) wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Im Juli 2022 starb ein neunjähriger Bub auf ihrem Bauernhof in Lamprechtshausen. Das Nachbarskind wurde auf einem Anhänger voll Getreide verschüttet und ist darunter erstickt, "Heute" berichtete.

Bub verstarb im Spital

Die zwei Buben im Alter von neun und acht Jahren spielten in der Scheune des landwirtschaftlichen Anwesens auf dem am Traktor angehängten Kipper. Die Schräglage des Kippers nutzten die beiden Kinder als Rutsche. Aufgrund des abfließenden Korns über das Rohr entwickelte sich eine Art Sog, in welchen der neunjährige Bub hineingeraten war. Der Rücken des Kindes verhinderte den weiteren Abfluss des Korns und er wurde vom Korn verschüttet. Der Bub verstarb schließlich im Spital.

Bauern geständig

Der Bauer und dessen Vater wurden jeweils zu vier Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Beide haben vor Gericht gestanden, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt zu haben. Sie hatten den zwei Kindern das Spielen auf dem Anhänger nicht verboten, obwohl das ausdrücklich im Betriebshandbuch stehe.

Die Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig, weil die zwei Angeklagten ohne Anwalt erschienen sind. Sie haben nun drei Tage Zeit, um zu überlegen, ob sie den Schuldspruch akzeptieren.

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