Österreich

Wiener Koch brach nach 60-h-Wochen zusammen

13.09.2021, 19:42
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Symbolfoto.
Bild: picturedesk.com

Fast ein Jahr arbeitete Cedomir C. als Koch in einer Wiener Pizzeria. Als er nach einem Zusammenbruch in Krankenstand gehen musste, wurde er einfach gekündigt.

Täglich zehn Stunden von Montag bis Samstag – das wurde Cedomir C. zu viel. Als er in die Apotheke ging, um seinen Blutdruck zu messen, brach er zusammen und ging darauf in Krankenstand – worauf er gekündigt wurde. Bezahlt wurde Cedomir C. täglich in bar: Erst 70 Euro, dann nur mehr 40 Euro. Als Begründung gab der Geschäftsführer an, dass er jetzt weniger Geld habe, weil er zwei Servierkräfte anstellen musste. 173 Überstunden nicht bezahlt Das deckte nicht einmal den kollektivvertraglichen Mindestlohn ab, geschweige denn die regelmäßigen Überstunden: 173 blieb der Dienstgeber dem Koch schuldig. Cedomir C. wandte sich an die Arbeiterkammer Wien, die vor Gericht zog.

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Dort bestritt sein ehemaliger Chef die überlangen Arbeitszeiten und behauptete, der Arbeitnehmer habe privat viel Zeit im Lokal verbracht. Cedomir C. habe nur von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 20 Uhr gearbeitet. Dabei waren alleine die Öffnungszeiten der Pizzeria 11 bis 15 und 18 bis 22 Uhr, Vor- und Nacharbeiten noch nicht mitgerechnet. Cedomir C. forderte mithilfe der AK auch Urlaubsersatzleistung ein, weil er für insgesamt 13 arbeitsfreie Tage nicht bezahlt worden war.

Gericht entschied zugunsten von Cedomir C. Zudem behauptete der Dienstgeber, Cedomir C. sei unentschuldigt nicht mehr zum Dienst erschienen. Dabei konnte Cedomir C. seine fristgerecht übermittelte Krankmeldung ebenso vor Gericht vorlegen, wie das Kündigungsschreiben durch den Dienstgeber. Sein Ex-Chef wollte im Nachhinein die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von den Forderungen abziehen. Das Gericht entschied allerdings zugunsten von Cedomir C. und sprach dem Koch insgesamt 9.100 Euro zu. Die Bilder des Tages

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    (red)