Coronavirus

Corona-Hammer – neue Test-Strategie in Österreich fix

Der Gesundheitsminister kann künftig per Verordnung die Corona-Teststrategie in Österreich ändern. Der Weg für ein neues Test-Regime ist damit frei.

24.02.2022, 18:40
Teilen
Der Weg für ein neues Testregime ist frei.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com (Symbolbild)

Der Nationalrat debattierte am Donnerstag Änderungen des Epidemiegesetzes. Ein wesentliches Element ist eine Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister, mit der die Ausarbeitung einer neuen COVID-19-Teststrategie möglich wird.

Im Zuge der Plenardebatte brachten die Koalitionsfraktionen noch weitere Abänderungen ein, die Fragen der Einreisebestimmungen und der Quarantäne betreffen. Die Novellierung des Epidemiegesetzes wurde unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen von ÖVP und Grünen beschlossen. Die Oppositionsfraktionen zeigten sich grundsätzlich unzufrieden und kritisierten, dass die Änderung der Teststrategie bereits überfällig, aber immer noch nicht in Sicht sei.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert. Damit gewährt der Bund bis Ende 2022 Zuschüsse für Pandemiemaßnahmen der Länder. Auf Widerspruch der anderen Fraktionen stieß der Vorschlag der FPÖ, aufgrund der hohen Kosten COVID-19-Impfstoffe nicht mehr gratis an andere Länder weiterzugeben.

Eine Initiative der Regierungsfraktionen zum Epidemiegesetz wurde im Gesundheitsausschuss durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag um wesentliche Punkte ergänzt und im Plenum mit Mehrheit beschlossen. So erhält der Gesundheitsminister die Möglichkeit, per Verordnung festzulegen, zu welchen Zwecken, mit welchen Testmethoden und in welcher Häufigkeit Screening-Programme auf Kosten des Bundes durchgeführt werden. Er hat dafür das Einvernehmen mit dem Finanzminister herzustellen.

Paradigmenwechsel der Pandemie-Entwicklung

Eine weitere Bestimmung, die nun im Epidemiegesetz geändert wurde, betrifft die Anträge auf Ersatz des Verdienstentgangs aufgrund einer behördlichen Maßnahme zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus, etwa einer Schließung des Betriebs. Die Ansprüche konnten bisher bis zu drei Monate nach Ende der behördlichen Maßnahme geltend gemacht werden, eine Antragsänderung war nach Ablauf dieser Frist nicht mehr möglich.

Weil in vielen Fällen Verbesserungsaufträge wegen fehlender Daten erst nach Ende der entsprechenden Frist ergangen sind, soll die Bestimmung nun geändert werden. Fristgerecht eingebrachte Ansprüche sollen künftig während eines anhängigen Verfahrens auch nach Ablauf der Frist der Höhe nach ausgedehnt werden können.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach von einem Paradigmenwechsel der Pandemie-Entwicklung durch das Auftreten der Omikron-Variante des COVID-19-Virus. Dieses Virus sei zwar ansteckender, unterdessen sei aber deutlich, dass es wesentlich seltener ernste Krankheitsverläufe auslöse. Die Belegung der Intensivstationen sei trotz weiterhin hoher Infektionszahlen bereits niedriger als am Höhepunkt der Ausbreitung der Delta-Variante.

Stabile Prognose für Intensivstationen

Die Prognosen für die Intensivstationen seien stabil und die Zahl der Patienten auf den Normalstationen sinke derzeit leicht. Die Reproduktionszahl des Virus liege derzeit leicht unter dem Faktor 1, was bedeute, dass nicht mehr jede infizierte Person eine weitere anstecke. Angesichts dieser Zahlen seien die Öffnungsschritte vertretbar. Auch die Änderung der Teststrategie sei angesichts der derzeitigen Situation sinnvoll. In allen Bereichen, wo Tests weiterhin sinnvoll sind, werde man PCR-Tests weiterhin gratis anbieten.

Mückstein wies auch darauf hin, dass die Bundesregierung unterdessen auch eine ausreichende Menge an Medikamenten zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen eingekauft habe. Mit diesen sei es möglich, Personen, die nicht impfbar sind, im Sinne einer COVID-19-Prophylaxe zu behandeln und jene mit besonderen Risikofaktoren im Falle der Ansteckung vor schweren Verläufen zu schützen.

    30.04.2024: Angelina (15) totgefahren – keine Strafe für Lenker. Ein 55-Jähriger fuhr Angelina (15) mit dem Auto nieder, sie starb. Trotz Medikamenten-Überdosis wurden die Ermittlungen eingestellt. Die ganze Story hier >>>
    Sabine Hertel, Google Maps, zVg