Gesundheit

Corona-Ampel auf "Rot": Aus für Handel und Gastro

Bei unkontrollierten Ausbrüchen und einer großflächigen Verbreitung werden Veranstaltungen gestrichen und Schulen auf "Distance Learning" umgestellt.

08.10.2020, 11:37
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In Niederösterreich und Oberösterreich könnte es demnächst die ersten "roten" Bezirke geben.
Karl-Josef Hildenbrand / dpa / picturedesk.com

Bundeskanzler Sebastian Kurz möchte einen zweiten Lockdown für ganz Österreich unbedingt verhindern. Dies kann jedoch kleine Shutdowns für einzelne Regionen bedeuten – wenn die Corona-Ampel auf "Rot" geschalten wird. Heute tagt die Ampelkommission, einzelne Bezirke in Österreich könnten auf die höchste "Rot"-Stufe geschalten werden.  Im Gespräch sind nach "Heute"-Infos St. Pölten und Hermagor - mehr dazu hier.

In einem solchen Fall besteht in dem Bezirk ein "sehr hohes Risiko", es gibt unkontrollierte Ausbrüche und eine großflächige Verbreitung. Folgende Schritte treten in Kraft:

Die Maßnahmen bei "Rot"

► Die Regierung empfiehlt auch bei privaten Treffen einen Mund-Nasen-Schutz, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

► Veranstaltungen werden generell gestrichen. Das gilt sowohl für Kultur-, als auch für Sportveranstaltungen oder Messen. Ausnahmen gibt es etwa für Trauungen oder Beerdigungen.

► Trotz verpflichtendem Kindergartenjahr wird das Fernbleiben gestattet. Zudem wird in den Schulen auf "Distance Learning" umgestellt. Bei einem Aufenthalt in Schulen ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend.

► Wo es möglich ist, wird Home Office empfohlen. Kundenkontakte sind nur mehr in systemrelevanten Bereichen zulässig, wie in Supermärkten, Apotheken oder Tankstellen. Der übrige Handel wird geschlossen.

► Hotels und Pensionen werden geschlossen. Touristen sollen, sofern das möglich ist, sofort ausreisen.

► Auch die Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Zustellungen und Selbstabholungen vor Ort bleiben aber erlaubt.

► Die allgemeine Sperrstunde für Veranstaltungen und Lokale wird auf 23:00 Uhr vorverlegt.

► Sportstätten und Fitnesscenter müssen ebenfalls schließen. Nur Leistungssport bleibt erlaubt – allerdings unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen. Sport im Freien ist zudem nur noch alleine oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt.

► Im Gesundheits- und Sozialbereich tritt ein Betretungsverbot für Besucher in Kraft – wer also kein Patient ist oder keinen Termin hat, muss draußen bleiben. Kinder- und Palliativstationen bleiben davon aber ausgenommen.