Niederösterreich

Diensthunde starben bei Hitze - das meint die Polizei

Vier Hunde, davon zwei Polizeihunde, starben nach einem Waldlauf bei über 30 Grad. War es Gift, eine Krankheit oder ein Fehler des Beamten?

23.08.2022, 18:23
Ein Polizeihund im Einsatz (Symbolfoto)
GENT SHKULLAKU / AFP / picturedesk.com

Das Drama um zwei Diensthunde und zwei private Vierbeiner eines Polizisten-Paares aus dem Weinviertel beschäftigt nun die Kripo, Staatsanwaltschaft sowie Veterinärmedizin. Und: Die Gerüchteküche innerhalb der Diensthundestellen in NÖ brodelt.

Rückblick: Am 16. August soll ein erfahrener Diensthundeführer (zwischen 35 und 45 Jahre) vom Stützpunkt Sankt Pölten mit den drei belgischen Malinois und einem Schäferhund joggen gewesen sein (Anm.: ihm gehörte Diensthund Eden und ein Hund privat, ihr ein Diensthund sowie ein Tier privat). An jenem Dienstag hatte es im Weinviertel (Grenze Bezirk Hollabrunn/Mistelbach) über 30 Grad im Schatten. Nach der Laufrunde im Wald verfrachtete das Herrchen die Tiere in seinen Bus und fuhr heim. Bereits zu Hause war einer der Vierbeiner in extrem schlechten Zustand, binnen kurzer Zeit verendeten alle vier Vierbeiner  - mehr dazu hier.

"2 Minuten in Hitzeauto reichen"

Alle vier Hunde sollen bei der Joggingrunde einen Beißkorb getragen haben, die Aufnahme von Gift kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dass der Hundeführer die Fellnasen zu lange im heißen Fahrzeug gelassen hatte, wollte man von Seiten der Polizei anfangs gar nicht kommentieren. Ein Insider dazu: "Nur wenige Minuten bei 38 Grad Innentemperatur im Auto reichen aus - das geht leider ganz schnell."

Ergebnis nächste Woche

Die Kadaver sind nun zur Obduktion auf der Ved-Med-Uni in Wien, das Landeskriminalamt ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft (es gilt die Unschuldsvermutung). Laut Landespolizeidirektion NÖ soll das Ergebnis Mitte nächster Woche vorliegen.

Generell hielt die Polizei zum Thema Diensthunde fest: "Im Zuge der Grundausbildung werden Polizeidiensthundeführer in diversen Lehrgängen in den Bundesausbildungszentren, welche auch Vorträge von Tierärzten beinhalten, geschult. Auch dahingehend, wie ein dem Tierwohl entsprechender Transport und die Unterbringung eines Polizeidiensthundes zu erfolgen hat."

Es bestehe auch die Möglichkeit, für jeden Polizeidiensthundeführer eine tierschutzkonforme dienstliche Zwingeranlage für die Haltung im Familienverband zu beantragen. Wie im privaten als auch im dienstlichen Bereich seien die Polizeidiensthundeführer auch im Einzelfall dafür verantwortlich, ihren Diensthund dementsprechend und tierschutzgerecht zu verwahren.

Klimaanlage im Bus

Für den Dienstbetrieb/Einsätze bei Hitze oder Schlechtwetter sind sämtliche Fahrzeuge der Diensthundeinspektionen mit Klimaanlagen und Standheizungen sowie einer entsprechenden eigens nachgerüsteten Dachentlüftung ausgestattet. Die Fahrzeuge können auch im Standbetrieb gekühlt und belüftet werden. Die Fahrzeuge welche für den Transport von Polizeidiensthunden Verwendung finden, werden bereits vom Fahrzeughersteller mit hochwertigen Transportboxen ausgestattet und sind für den Transport von Diensthunden optimiert.

Einsatz bei Hitze

Zum Einsatz bei Hitze meint die LPD NÖ: "Über die Einsatzzeit eines Polizeidiensthundes bei extremen Außentemperaturen entscheidet der Hundeführer, dies ist abhängig von Kondition, Alter und Konstitution des Diensthundes. Bei extremer Hitze werden bei polizeilichen Einsätzen je nach Lage mehrere Polizeidiensthunde eingesetzt. Den Polizeidiensthunden werden dabei mehrfach Pausen (Ruhephasen, Schatten und Bewässerung) eingeräumt".

Die altersmäßige Einsatzfähigkeit eines Polizeidiensthundes hänge von mehreren Faktoren ab. In der Regel wird nach Vollendung des 9. Lebensjahres dem Polizeidiensthundeführer ein Junghund zugewiesen, welcher parallel zum bestehenden Diensthund im Junghundeprogramm ausgebildet wird. Nach Abschluss der Diensthundeprüfung (in der Regel im zweiten Lebensjahr des JH) wird damit einhergehend der bestehende Diensthund „pensioniert“. Natürlich kämen auch manchmal krankheitsbedingte Ursachen oder unvorhersehbare Ereignisse zu tragen, welche auch eine vorzeitige Aussonderung u.a. auch aus tierschutzrechtlichen Gründen erfordern.

Die beiden betroffenen Beamten wurden bzw. werden psychologisch betreut und sind jetzt im Krankenstand. Dienstrechtlich wurde bis dato kein Verfahren eingeleitet.