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Erstes EU-Land stimmt jetzt über Putin-Sanktionen ab

Seit Beginn des Ukraine-Kriegs tragen alle 27 EU-Staaten konsequent die Sanktionen gegen Russland mit. Doch damit könnte schon bald Schluss sein.

26.09.2022, 18:11
Russlands Präsident Wladimir Putin bei der Ankündigung der Teilmobilisierung der russischen Streitkräfte am 21. September 2022.
Kreml via REUTERS

Sieben Monate nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine führt die EU nach wie vor eine harte Sanktionspolitik gegen den Aggressor. In den letzten Wochen wurden jedoch Stimmen der Kritik – auch in Österreich – immer lauter. Beim Nachbarland Ungarn sind sie jedoch so laut, dass jetzt eine Volksabstimmung bevorsteht. Das verkündete der Ministerpräsident Viktor Orban.

"Sanktionen nicht demokratisch"

Obwohl sich Ungarn als EU-Land beim einstimmigen Beschluss der Strafmaßnahmen im Rat der EU-27 auch dafür ausgesprochen hatte, will Orban schon seit Monaten ein sofortiges Ende der Sanktionen. "Die Sanktionen wurden nicht auf demokratische Weise beschlossen, sondern Brüsseler Bürokraten und europäische Eliten entschieden darüber", erklärte der Ministerpräsident am Montag bei einer seiner häufigen Anti-EU-Predigten. "Obwohl Europas Bürger den Preis dafür bezahlen, hat man sie nicht gefragt“, fügte er hinzu.

Viktor Orban gilt als Verbündeter des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Hier ein Foto beider aus dem Jahr 2019.
ATTILA KISBENEDEK / AFP / picturedesk.com

Abstimmung per Fragebogen

Im Budapester Parlament kündigte er an, im Rahmen einer "nationalen Konsultation" die "erste Regierung in Europa" zu sein, die die Bevölkerung zu den Russland-Sanktionen befragt. Solche "Konsultationen" führt Orban immer wieder durch, um seine Politik bestätigen zu lassen. Bei diesen handelt es sich im Prinzip um eine Art Umfrage, bei der per Fragebogen oder online abgestimmt werden kann.

Bei Beobachtern sorgen die Fragen, die an die Bevölkerung verschickt werden, für viel Kritik. Sie bezeichnen diese nämlich als "manipulativ und irreführend". Die Ergebnisse dieser Befragungen haben keine juristisch verbindlichen Folgen.

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