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Betrogene wollte Sachen von Ex auf Willhaben verkaufen
Nach der Trennung von ihrem Freund wollte eine Frau die Dinge, die ihr Ex in ihrer Wohnung hinterlassen hat, verkaufen. Doch so einfach ist das nicht.
Sandra R. hat nicht nur ein für alle Mal mit ihrem Partner abgeschlossen, sondern auch mit seinen persönlichen Gegenständen, die bis dato in ihrer Wohnung herumkugeln. Auf Willhaben wollte die Linzerin nun einen endgültigen Schlussstrich ziehen und das Hab und Gut ihres Ex-Geliebten kurzerhand verscherbeln. Dieser habe sie zutiefst verletzt, erzählte Sandra R. im Gespräch mit "Heute": "Er hat mir jeden Mittwoch gesagt, er geht zur Physiotherapie wegen seinem Knie. Dabei hat er sich mit seiner Affäre getroffen", so die 39-Jährige. Im Februar sei dann Schluss gewesen – nach immerhin vier Jahren Beziehung. Doch was der Oberösterreicherin von ihrem Partner blieb, war einiges an Kleidung, DVDs und Hygieneartikeln, die ihr Ex trotz mehrmaligem Auffordern nicht abholen wollte.
Ex ließ Artikel löschen
Um sich der Gegenstände ihres Ungeliebten zu entledigen, wählte Sandra R. einen unkonventionellen Weg – und stellte alles auf Willhaben, um es dort zum Verkauf anzubieten. Zusätzlich zu den jeweiligen Beschreibungen konnten Interessenten dort auch noch private Details nachlesen. Die Linzerin postete die Willhaben-Links auf ihrem Facebook-Profil. Dadurch wurde allerdings ihr Ex auf den "Räumungsverkauf" aufmerksam und legte sofort Beschwerde bei der Plattform ein. Mit Erfolg – schließlich handelte es sich bei den zum Verkauf angebotenen Artikeln ja um sein Eigentum. Nun ist also klar: Sandra R. darf die persönlichen Gegenstände ihres Ex-Freunds nicht auf Willhaben verscherbeln. Abgeholt wurden sie aber noch immer nicht.