Coronavirus

Geteiltes Österreich – welche Corona-Regeln wo gelten

Wien hat verschärft, in den anderen Bundesländern geht es lockerer zu. Hier ein Überblick über alle Corona-Maßnahmen.

03.10.2021, 07:07
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In allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich ist die FFP2-Maske Pflicht.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Seit Freitag gelten in Wien verschärfte Corona-Maßnahmen. Bürgermeister Michael Ludwig hat angesichts der steigenden Zahlen auf den Intensivstationen die Reißleine gezogen. Folgende Regeln müssen die Wienerinnen und Wiener nun beachten:

2G für Nachgastronomie und Veranstaltungen über 500 Personen

In der Nachtgastronomie, in Discos und Barbetrieben ist der Zutritt nur noch für Personen möglich, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel). Auch bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen (indoor und outdoor) gilt für Besucher und Besucherinnen die 2G-Regel.

Ausgenommen davon sind Kinder unter zwölf Jahren, für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Events mit über 500 Personen und in der Nachtgastronomie brauchen entweder einen PCR-Test bzw. müssen geimpft oder genesen sein (2,5G). Haben sie keinen Nachweis muss eine FFP2-Maske getragen werden.

2,5G für kleinere Veranstaltungen

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen gilt für den Zutritt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). In Kinos, Theatern und Kabaretts mit nicht mehr als 500 Besuchern bleibt die schon bekannte MNS-Pflicht bestehen, die für Veranstaltungen über 500 Personen aufgrund der 2G-Regel wegfällt.

Antigen-Tests nicht mehr gültig

Antigentests werden nicht mehr als Eintrittstests akzeptiert. Überall dort, wo 3G erforderlich ist, ist der Zutritt ab 1. Oktober nur mehr geimpft, genesen oder mit PCR-Test (Gültigkeitsdauer 48h) möglich. Diese 2,5G-Regelung gilt beispielsweise in der Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen.

Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für die auch ein Antigen-Test akzeptiert wird. Ebenso zugelassen bleibt ein Antigen-Test in Ausnahmefällen für Hotelgäste, wenn eine rechtzeitige Vorlage eines PCR-Ergebnisses nicht möglich ist und dadurch die Befriedigung des unmittelbaren Wohnbedürfnisses gefährdet wäre.

FFP2-Masken im Handel und in Verkaufsräumen

Im Handel und anderen Verkaufsräumen, in denen keine Zutrittsnachweise nötig sind, müssen alle Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen. Diese Regelung befreit das Handelspersonal von Kontrollmaßnahmen und ermöglicht eine effiziente Kontrolle durch behördliche Organe.

Einheitliche Regeln für Kranken- und Pflegeeinrichtungen

Auch für den Bereich von Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen werden einheitliche Regelungen für MitarbeiterInnen und BetreiberInnen erlassen. Diese müssen ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind (2,5G). Unabhängig von ihrem Impfstatus haben alle MitarbeiterInnen einmal pro Woche einen gültigen PCR-Test vorzulegen und eine FFP2-Maske zu tragen.

Weniger strenge Regeln in anderen Bundesländern

In den anderen Bundesländern sind die Regeln nicht ganz so streng. In Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Bäckereien, Tankstellen, sowie Bank- und Postfilialen müssen jedoch alle Personen eine FFP2-Maske tragen.

In allen anderen Sparten des Handels, also im Schuhgeschäft oder im Baumarkt gilt die FFP2-Maskenpflicht nur für Ungeimpfte. In Museen, Bibliotheken und Galerien ebenfalls. Kunden und Besucher, die geimpft oder genesen sind, sind von der Maskenpflicht befreit.

Die 3G-Regel ist in allen anderen Bundesländern in der Gastronomie, Hotellerie, in Freizeitbetrieben oder bei körpernahen Dienstleistern weiter aufrecht. Antigentests sind weiterhin zulässig, allerdings nur für 24 Stunden. Bei Besuchen im Spital oder Heim ist auch die FFP2-Maske zusätzlich nötig. 

In der Nachtgastronomie können außerhalb von Wien Geimpfte, Genesene oder Personen mit negativem PCR-Test weiter feiern. Am 27. September wurde die Quarantäne für erkrankte Personen zudem von 14 auf zehn Tage verkürzt. Freitesten ist ab dem fünften Tag mit PCR-Test möglich.

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