Coronavirus

So hoch sind die Strafen für 3G-Rebellen im Job

Es ist fix! Bereits ab 1. November gilt am Arbeitsplatz eine 3G-Pflicht. Bei Verstößen drohen empfindliche (Geld-) Strafen.

20.10.2021, 13:14
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Eine 3G-Regel in der Arbeit wird in Österreich gerade heiß diskutiert.
istock/picturedesk

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird schon ab 1. November gelten – das haben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Mittwoch offiziell mitgeteilt. Das bedeutet: wenn man in der Arbeit Kontakt zu anderen Personen hat, muss man gegen das Coronavirus geimpft, getestet oder genesen sein.

Bis einschließlich 14. November gilt noch eine Übergangsfrist. Personen, die in dieser Zeit die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Menschen, die einen 3G-Nachweis dauerhaft verweigern, müssen laut Kocher mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

3.600 Euro Strafe für Arbeitgeber

Doch wie sehen diese Konsequenzen für Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter aus? "Was Strafen und Möglichkeiten der Konfliktlösung betrifft, das gelindeste Mittel. Wenn jemand zum Beispiel die Möglichkeit angeboten bekommt, im Homeoffice zu arbeiten, weil er keinen 3G-Nachweis aus welchen Gründen auch immer bringen kann, dann wäre das optimal."

Und weiter: "Aber im Endeffekt kann das natürlich zu Strafen führen. Die Strafen, die festgeschrieben sind, sind 500 Euro für den Arbeitnehmer und 3.600 Euro für den Arbeitgeber", erklärt der Arbeitsminister. Auch mit einer Kündigung müssten Arbeitnehmer im Falle von Verstößen bzw. Verweigerung der 3G-Pflicht rechnen.

Stichprobenartige Kontrollen

"Mir als Arbeitsminister ist vor allem der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ein Anliegen. Wir haben uns daher auf eine für die Unternehmen praxistaugliche 3G-Regelung geeinigt, die gleichzeitig den gesundheitlichen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellt", so Kocher.

Arbeitgeber haben in Zukunft stichprobenartig die Einhaltung eines 3G-Nachweises an Arbeitsorten, in denen der physische Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, zu überprüfen.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg