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Islamisches Zentrum rät dazu, Frauen zu schlagen

13.09.2021, 16:16
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Große Aufregung in Bayern: Auf seiner Website erklärt das Islamische Zentrum München, dass es legitim sei, "widerspenstige" Ehefrauen zu schlagen.

In München sorgt aktuell das Islamische Zentrum mit frauenfeindlichen Empfehlungen für große Empörung. Auf der Website beantwortet das IZM wichtige Fragen zum Islam. Unter Punkt 10 im Kapitel "Frau und Islam" wurde gefragt, ob ein muslimischer Mann seine Frau schlagen dürfe. Dieses Thema sei laut IZM "mit Vorurteilen belastet" und "schwer zu erklären".

Dennoch empfiehlt die muslimische Gemeinde, dass im Falle einer in größeren Schwierigkeiten steckenden Ehe der Mann zu drei Maßnahmen verpflichtet sei: Ermahnung, Trennung im Ehebett und Schlagen." Das Zentrum bezieht sich dabei auf den Koran.

Stadträte schockiert

Mehrere Stadträte Münchens zeigen sich über die Empfehlungen schockiert. "Wenn das IZM propagiert, Gewalt sei ein legitimes Mittel zur Lösung von Ehekonflikten, widerspricht das fundamental den Werten unserer Gesellschaft. Aufrufe zu Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", erklärt etwa Cumali Naz, Migrationssprecher der SPD, im "Bayrischen Rundfunk". Laura Pöhler von den Grünen bezeichnet den "Aufruf" zur Gewalt gegen Frauen "als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit". Evelyne Menges von der CSU betont, dass "menschenverachtende und gewaltverherrlichende Inhalte nicht toleriert werden". Die entsprechende Passage müsse daher "schnellstmöglich von der Internetseit verschwinden." Eine Pädagogin, die in einer Anlaufstelle für misshandelte Frauen arbeitet, sieht in dieser Veröffentlichung gefährliche Folgen, vor allem für muslimische Kinder. "Jungs würden durch solche gemeindlich legitimierten Regeln zu Gewalttätern erzogen", erklärte die Expertin gegenüber dem "Bayrischen Rundfunk". Das Islamische Zentrum wolle nach der massiven Kritik die Seite überarbeiten. Laut Staatsanwaltschaft München handelt es sich bei den Äußerungen auf der Website um keine Straftat. Es liege keine Anstiftung zu Körperverletzungshandlungen vor. (red)