Wien

Jahrelange Haft für Wiener Eltern nach Tod von Baby

17 Jahre Haft für den Vater (32) und 14 Jahre Haft für die Mutter (23) urteilte am Montag das Wiener Landesgericht nach dem Tod eines Babys.

24.01.2022, 20:15
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Der 32-Jährige wurde wegen Mordes, die 23-Jährige wegen Mord durch Unterlassung verurteilt – beide Urteile nicht rechtskräftig.
Sabine Hertel

Ein 32-jähriger Wiener Vater hat nach Ansicht des Wiener Landesgerichts am 4. Juni des Vorjahres nach mehrmaliger Misshandlung seine Tochter zu Tode geschüttelt. Die Mutter, eine 23-jährige Wienerin, soll dabei bewusst weggeschaut haben. Das Ehepaar musste sich wegen Mordes beziehungsweise Mord durch Unterlassen vor Gericht verantworten – dieses urteilte am Montag nichts rechtkräftig auf 17 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher für den Vater und auf 14 Jahre Haft für die Mutter. 

Laut einem Sachverständiger weist der Vater eine "höhergradige geistig-seelische Abnormität" auf, er befindet sich seit rund 14 Jahren in psychiatrischer Behandlung – laut Gutachten ist der Mann aber zurechnungsfähig. Vor Gericht gab er an, dass er seine Tochter, die Ende März 2021 auf die Welt kam, geliebt habe. Er gestand, das Kind drei Mal fest geschüttelt zu haben, mit Verletzungen oder gar dem Tod des Kindes habe er aber nicht gerechnet. Mit dem Schütteln habe er das Kind beruhigen wollen, gestand er – die Folge: mehrere Brüche an beiden Oberschenkeln und so schwere Kopf- beziehungsweise Gehirnverletzungen, dass das Hirn nicht mehr mit Sauerstoff versorgt werden konnte.

Jugendamt sah keine akute Gefährdung

Nach dem ersten Mal, "wo ich es gemacht habe", habe sie gelacht, so der 32-Jährige. Seine Tochter habe "danach nie aus der Nase geblutet oder aus den Ohren oder sich anders verhalten." Das Baby wurde nach der letztmaligen Tat am 4. Juni noch mit dem Hubschrauber ins Spital geflogen, erlag aber schließlich am 12. Juni den schweren Verletzungen. Die Ärzte schalteten die Polizei ein, die Eltern wurden festgenommen und saßen seitdem in U-Haft. Brisant: Eine akute Gefährdung des Kindes wurde durch die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) im Vorfeld nicht festgestellt.

Dabei liest sich die Geschichte des Paares tragisch: Der Mann leidet an mehreren schweren psychischen Erkrankungen, sprach nach eigenen Angaben sehr dem Alkohol zu und bezeichnete sich als spielsüchtig. Die Frau, laut ihrem Anwalt leidet sie an einer Intelligenzminderung, wurde in der Beziehung ungewollt schwanger und habe sich laut Staatsanwaltschaft eine Abtreibung überlegt, für die es jedoch zu spät gewesen sei.

Das Baby selbst sei "von Anfang an nicht gewünscht" gewesen, aufgrund von Wutausbrüchen des Mannes sei auch das Jugendamt informiert gewesen und das Paar habe Hebamme und Betreuung durch Sozialarbeiter und -pädagogen bekommen. Schließlich stand auch eine Delogierung des Paares im Raum. 

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg
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