Österreich
Mehr Rechtssicherheit für freiwillige Helfer
Schon lang ist Lagerarbeiter Hannes G. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Bei Großeinsätzen musste er bislang Urlaub nehmen. „Was bedeutet die neue Gesetzeslage für mich?", fragt er die AK-Experten.
Ab 1. September tritt die neue Regelung für freiwillige Helfer in Kraft. Ab dann haben diese einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung , wenn sie – im Einvernehmen mit dem Dienstgeber - bei Großschadensereignissen im Einsatz stehen. „Dienstgeber erhalten zukünftig für die Zeit der Abwesenheit ihrer Mitarbeiter eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds – 200 Euro pro Beschäftigtem und Tag", erklären die AK-Arbeitsrechtsexperten. „Damit wird eine langjährige Forderung der Arbeiterkammer erfüllt, die auch seit Monaten von den niederösterreichischen Sozialpartnern in Verhandlungen mit Politik und Freiwilligenverbänden vorangetrieben wurde", sagt Arbeiterkammer Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser. Nähere Informationen unter der Telefonnummer: 057171-22000
(Lie)