Wirtschaft

Nach Protesten: Personal darf nun doch trinken

13.09.2021, 15:12
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Die Entrüstung war groß: Eine Drogeriemarktkette wollte ihren Mitarbeitern untersagen, während der Dienstzeit Wasser zu trinken. So weit kommt es nicht.

Die Meldung sorgte für großes Aufsehen. Eine österreichweit agierende Drogeriemarktkette wollte ihren Mitarbeitern untersagen während der Dienstzeit zu trinken. Ein entsprechender Passus soll sich in der Betriebsordnung befunden haben. Zahlreiche Vertreter von Arbeitnehmern beschwerten sich massiv in weiterer Folge über die Anordnung. "Ein Vertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig" – so ist es im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGB) unter § 879 festgehalten. Vielen Arbeitnehmern sei das aber nicht bekannt, so Jutta Brandhuber, die Geschäftsführerin der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) in Kärnten laut einem Bericht des ORF.

Betriebsordnung wurde geändert

Wie nun bekannt wurde, ist die entsprechende Passage in der betreffenden Betriebsordnung geändert worden. Das verlautbarten die GPA-djp und die Arbeiterkammer (AK) auf der Kurznachrichtenplattform Twitter. Brandhuber kritisierte zuvor die Anordnung als sittenwidrig. Der Wind gegenüber Angestellten sei in den letzten Jahren rauer geworden. So habe etwa eine Frau unterschreiben müssen, in den nächsten zwei Jahren keinesfalls schwanger zu werden und Arztbesuche in ihrer Freizeit abzuwickeln.

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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg