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Oster-Lockdown verlängert, weil "richtig und notwendig"

Wien, Niederösterreich und das Burgenland verlängern gemeinsam den Osterlockdown bis 11. April. Kanzler und Gesundheitsminister zeigen sich zufrieden.

01.04.2021, 07:32
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Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) begrüßt die Einigung beim Oster-Lockdown.
Florian Schroetter / EXPA / picturedesk.com

Dass nach Wien auch das Burgenland und Niederösterreich den eigentlich bis 6. April angesetzten Oster-Lockdown bis 11. April verlängern, wird von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) begrüßt. In den am stärksten betroffenen Bundesländern würden die Landeshauptleute einen "richtigen und notwendigen" Schritt setzen. Was die Intensivstationen betreffe, sei die Lage in anderen Bundesländern "stabil", wird Kurz von der APA zitiert. 

Die Verlängerung sei ein "wichtiger Schritt", so Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Man müsse der "ernsthaften Lage" auf den Intensivstationen Herr werden. Schon am Mittwoch hatte Anschober gewarnt: "Jetzt ist der allerletzte Zeitpunkt, die allerletzte Chance für eine Notbremsung. Wir brauchen daher alle Menschen in Österreich als entscheidenden Teil der Lösung." Es sei ein Appell an die Bevölkerung, "einen entscheidenden Beitrag zum Schutz unserer Spitäler und unser aller Gesundheit zu leisten", denn die Prognosen seien dramatisch.

"Das würde für alle drei Bundesländer eine absolut dramatische Überlastung der Intensivstationen bedeuten"

Die Zahl der 3.687 Neuinfektionen am Mittwoch, die Zahl der schwer an Covid-19-Erkrankten auf Intensivstationen von 540, das seien sehr hohe Werte. "Davon ist besonders dramatisch die Ostregion betroffen – mit Wien (208), Niederösterreich (121) und dem Burgenland (19 schwer an Covid-19-Erkrankte in Betreuung in den Intensivstationen)", so Anschober. Und: "Die neuen Prognosen zeigen eine dramatische Fortsetzung und Steigerung der Überlastung der Intensivabteilungen, wenn jetzt nicht wirksam gehandelt wird."

Für ganz Österreich wird bis 14. April ein Zuwachs der Patienten auf Intensivstationen auf 670 prognostiziert, davon für das Burgenland auf 25, für Niederösterreich auf 137 und für Wien auf 270, so Anschober. "Das würde für alle drei Bundesländer eine absolut dramatische Überlastung der Intensivstationen bedeuten. Zum Vergleich: in der Akutkrise im Herbst lag der Höchststand auf den Intensivstationen der Ostregion bei 22 im Burgenland, bei 115 in Niederösterreich und bei 162 in Wien."

"Jeder von uns kann in den nächsten Tagen und Wochen betroffen sein"

"Wir können diese dramatische Situation verändern, indem wir alle die Osterruhe konsequent einhalten, solidarisch sind und Verantwortung übernehmen, die Maßnahmen, wie Mindestabstand, FFP2-Masken und Testungen in den nächsten Tagen konsequent verwirklichen. Wir haben es in unserer Hand: Wir können uns selbst schützen, die anderen schützen und damit die Intensivstationen schützen", so Anschober.

Die Bevölkerung könne damit erreichen, "dass jeder einzelne Betroffene in Österreich auch weiterhin nach einem Schlaganfall, einem schweren Verkehrsunfall, bei einem akuten Krebstumor oder eben für Covid-19-Schwerkranke eine ausreichende und hochqualitative Spitalsbetreuung in den Intensivstationen erhalten kann. Jeder von uns kann in den nächsten Tagen und Wochen betroffen sein. Daher leisten wir mit der Osterruhe diesen Beitrag auch für uns selbst und unsere Liebsten."

Regelungen für Wien, Niederösterreich und das Burgenland (1. bis inklusive 10.4.)

Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr: Das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs sind nur aus den bekannten Ausnahmegründen erlaubt, etwa:

• Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,• Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten,• Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondereo der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt gepflegt wird,o die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens,o die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen,• berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist,• Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung

Bei Zusammenkünften gilt die 1+1-Regel sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien: 1 Haushalt darf sich mit maximal 1 Einzelperson (Angehörige/r bzw. enge Bezugsperson) treffen. Fahrten zum Nebenwohnsitz sind erlaubt.

Handel:

• Geöffnet bleiben nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten (etwa Supermärkte und Apotheken).• Alle weiteren Geschäfte werden geschlossen.• Geöffnete Geschäfte dürfen nur jene Waren anbieten, die ihrem jeweils typischen Sortiment entsprechen.• Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.

Dienstleistungen:

• Schließung von körpernahen Dienstleistungsbetrieben (z.B. FrisörInnen, MasseurInnen, Kosmetiksalons).• Weiterhin möglich bleiben zumindest zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B).

Gastronomie:

• Die Regelungen für die Gastronomie bleiben unverändert: keine Konsumation vor Ort, Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferung 24/7.

Kultur und Freizeit:

• Schließung aller Freizeit- und Kultureinrichtungen, dies betrifft nun auch wieder Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive.

Sport und Jugend:

• Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt.• Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von HobbysportlerInnen betreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel: maximal 1 Haushalt und 1 Einzelperson.

"Verbindlich und verpflichtend die Osterruhe für Ost-Österreich, sinnvoll und notwendig ist sie für ganz Österreich. Mein Appell geht daher auch an die Bevölkerung in den übrigen Bundesländern in Österreich, bei der Osterruhe mitzumachen. Viele Bundesländer sind ebenfalls stark betroffen und sind in der Entwicklung nur 1-3 Wochen hinter Ost-Österreich. In ganz Österreich braucht es stark sinkende Infektionszahlen, um die Spitäler zu schützen. Und dies erreichen wir nur durch starke Verringerung unserer Kontakte und durch Mindestabstand, FFP2-Masken und Testungen", so Anschober.

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