Politik

Politiker gönnen sich 2014 nur ein bisserl mehr

14.09.2021, 15:32
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Die Anpassung der Politikerbezüge für das kommende wird am Donnerstag im Verfassungsausschuss fixiert. Da sich die Politiker in Anlehnung an die Pensionisten statt der gesetzlich vorgesehenen Erhöhung von 2,4 nur 1,6 Prozent mehr geben wollen, ist ein Gesetzesbeschluss nötig. Am 17. Dezember soll der Antrag im Plenum beschlossen werden.

Das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten, das den Ausgangspunkt für die Berechnungen der Gehälter darstellt, beträgt nach der Anpassung monatlich 8.440 Euro brutto. An der Spitze der sogenannten "Bezügepyramide" steht der Bundespräsident mit 23.631 Euro monatlich. Die Bezüge werden nach dem Grad der jeweiligen Verantwortung abgestuft (s. unten). Der Bundeskanzler ist nach dem Bundespräsidenten auf Platz zwei (21.100 Euro) und ein Ministeramt ist mit 16.880 Euro ebenso viel "wert" wie ein Landeshauptmann-Amt. Die Politikergehälter sind im Bundesbezügegesetz sowie im Bezügebegrenzungs-Gesetz geregelt. Die Bezüge in den Bundesländern, etwa für Gemeinderäte, werden auf Landesebene geregelt, im Bezügebegrenzungsgesetz ist aber eine Obergrenze festgelegt.  Dieses schreibt auch vor, dass die Politikergehälter entweder um die Inflationsrate oder - wenn dieser niedriger ist - um den Pensionsanpassungsfaktor erhöht werden. Der Pensionsanpassungsfaktor für 2014 beträgt, entsprechend der Inflation von Juli 2012 bis Juni 2013, 2,4 Prozent. Dass die Pensionisten um 0,8 Prozentpunkte weniger - also nur 1,6 Prozent - bekommen, wurde mit dem Sparpaket vom März 2012 vereinbart. 2012 wurden die Politikergehälter um 1,8 Prozent erhöht, davor gab es von 2008 bis 2012 vier Nulllohnrunden. Die Gehaltspyramide mit den um 1,6 Prozent erhöhten Bezügen (gerundete Beträge): Bundespräsident            23.631 Euro Bundeskanzler                21.100 Euro Vizekanzler                     18.568 Euro (mit Ressort) Nationalratspräsident        17.724 Vizekanzler                      16.880 (ohne Ressort) Minister                             16.880 Landeshauptmann *)           16.880 Landeshauptmann-Stv. *)       16.036 Rechnungshofpräsident         15.192 Staatssekretär (mit                  15.192 bestimmten Aufgaben) Mitglied der Landes-             15.192 Regierung *) Zweiter und Dritter             14.348 Nationalratspräsident Klubobmann im                     14.348 Nationalrat Bürgermeister der außer     14.348 Wien nach Einwohnerzahl größten Stadt *) Staatssekretär (ohne         13.504 bestimmte Aufgaben) Volksanwalt                           13.504 Präsident des Landtags       12.660 (ohne zusätzlicher Berufsausübung) *) Klubobmann im Landtag        11.816 (ohne zusätzlicher Berufsausübung) *) Amtsführender Präsident     10.128 des Landesschulrates *) Präsident des Landtages       9.284 (mit zusätzlicher Berufsausübung) *) Nationalratsabgeordneter      8.440 EU-Abgeordneter                    8.440 Präsident des Bundesrats      8.440 Klubobmann im Landtag        8.440 (mit zusätzlicher Berufsausübung) *) Stellvertreter des                      8.440 Landtagspräsidenten *) Landtagsabgeordneter  *)        6.752 Stv. Präsident des                       5.908 Bundesrats Fraktionsvorsitzender             5.908 im Bundesrat Bundesratsabgeordneter         4.220 *) Obergrenze, tatsächliche Bezüge werden von den einzelnen Landtagen festgesetzt.