Österreich

Raub mit K.o.-Tropfen, Versicherung muss zahlen

13.09.2021, 14:46
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Der Mann wurde mit K.o.-Tropfen betäubt.
Bild: picturedesk.com

Einem mit K.o.-Tropfen betäubten Österreicher wurden 41.000 Euro gestohlen. Seine Haushaltsversicherung wollte ihn anfangs nicht auszahlen, nun urteilte der Oberste Gerichtshof aber für das Opfer.

Bittere Pille für einen pensionierten Manager aus Österreich in Griechenland: Beim Kauf eines Wohnwagens wurden ihm von einer Frau K.o.-Tropfen in den Kaffee gemischt. Als er wieder bei Sinnen war, fehlten ihm 41.000 Euro. Der Mann ging zur Polizei und meldete später den Vorfall seiner Haushaltsversicherung. Schließlich enthielt sein Vertrag auch einen Passus, dass bei "Beraubung" gezahlt werden müsse. Doch die Versicherung wollte nicht in die Bresche springen. Ihre Experten waren der Meinung, gegen den Kunden wäre keine körperliche Gewalt angewendet worden. Es folgten mehrere Prozesse, schließlich landete der Fall vor dem Obersten Gerichtshof. Der entschied für das K.o.-Opfer: Die "listige Verabreichung" betäubender Mittel gelte als Gewaltanwendung. Die Versicherung muss den Mann daher auszahlen.

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