Österreich

Sozialhilfe: SPNÖ will mehr Geld für Kinder

Die SPNÖ kritisiert die geplante Adaptierung des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes und kündigte einen Abänderungsantrag an.

13.09.2021, 14:42
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Sozialhilfe: SPNÖ kündigt Abänderungsantrag an.
Bild: picturedesk.com (Symbol)

Die SPNÖ kündigt einen Abänderungsantrag für die Landtagssitzung am morgigen Donnerstag an. Gefordert wurde von den Sozialdemokraten am Mittwoch per Aussendung unter anderem ein Richtsatz von 23 Prozent für jedes Kind. Dem ÖVP-Antrag in seiner eigentlichen Form will die SPÖ nicht zustimmen. Das am Dienstag von Klaus Schneeberger, dem Chef des Landtagsklubs der Volkspartei, präsentierte Modell sieht für das erste Kind 25 Prozent des Alleinerzieher-Richtsatzes (2020: 917,35 Euro) vor. Bei zwei Kindern besteht Anspruch auf je 20 (also insgesamt 40) Prozent, bei drei Kindern je 15 Prozent, bei vier Kindern jeweils 12,5 Prozent und ab fünf Kindern auf je 12 Prozent. Die von der SPÖ geforderte Version würde also bereits ab dem zweiten Kind zu höheren Bezügen führen. Den einheitlichen Richtsatz von 23 Prozent verlangt Landesparteichef Franz Schnabl, "um auch Kindern von unverschuldet in schwierige Situationen geratenen Niederösterreichern eine Kindheit voller Chancen bieten zu können". In der Adaptierung, die am Donnerstag zumindest die Stimmen von ÖVP und FPÖ ernten wird, ortete er eine "massive Ungleichbehandlung von Kindern in der Sozialhilfe".

SPÖ-Soziallandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig verwies in der Aussendung darauf, dass auch die Situation für Wohngruppen weiter ungelöst sei. Einander gänzlich unbekannte Personen - beispielsweise in Notwohnungen für Frauen - würden im Rahmengesetz des Bundes als Haushaltsgemeinschaft gewertet. Hier müsse eine "nachhaltige Lösung" gefunden werden, betonte die Landesrätin. Die Einbringung des ÖVP-Antrags (gestern angekündigt) wurde seitens der SPÖ als das Durchpeitschen eines Gesetzes gewertet. "Diese Vorgangsweise schließt Experten wie politische Mitbewerber gleichermaßen aus", kritisierte Klubobmann Rudolf Hundsmüller. Zustimmung der FPNÖ mit "Bauchweh" Die FPNÖ wird dem nach dem VfGH-Urteil überarbeiteten Sozialhilfe-Ausführungsgesetz am Donnerstag im NÖ Landtag zustimmen. Es sei freilich "sehr, sehr viel Bauchweh" dabei, sagte Klubobmann Udo Landbauer am Mittwoch in einem Pressegespräch. Unschlüssig zeigten sich die Neos, die ihren Unmut über die späte Antragseinbringung durch die ÖVP äußerten. Landbauer kritisierte insbesondere das Fallen des Arbeitsqualifizierungsbonus, "wonach das Erlernen der deutschen Sprache nicht mehr notwendig sein wird, um die volle Höhe der Sozialhilfe zu beziehen". Mit dieser Entscheidung werde "der Magnet für unqualifizierte Einwanderung wieder auf Maximalleistung gestellt". Das Erlernen der deutschen Sprache sei selbstverständlich hilfreich für das Weiterkommen am Arbeitsmarkt, betonte Landbauer. Neos-Landessprecherin Indra Collini bemängelte in Sachen Sozialhilfegesetz-Reparatur bei einer Pressekonferenz am Mittwoch die fehlende Vorlaufzeit. "Wir haben gestern den Gesetzestext und die Ausschusseinladung bekommen. Für eine vernünftige inhaltliche Auseinandersetzung damit ist das eine Zumutung." Eine Zustimmung der Neos sei daher noch offen: "Wir hatten noch nicht die Möglichkeit, das in der Fraktion zu besprechen."