Coronavirus

Virus: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

13.09.2021, 14:19
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Nachdem die Regierung aufgrund der Corona-Krise drastische Maßnahmen ergriffen hat, sind viele Menschen verunsichert. Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen sind zu erwarten?

Veranstaltungen wurden abgesagt, Hochschulen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Die Corona-Krise trifft auch Österreich hart. Sebastian Kurz bat zudem Unternehmen, den Mitarbeitern Teleworking zu gestatten. Dies bedeutet, dass Menschen von daheim ihrer Arbeit nachgehen sollen, "Heute" berichtete.

Aus Angst daheim zu bleiben, ist nicht erlaubt

Welche weiteren Auswirkungen sind zu erwarten? Grundsätzlich ist es einem Mitarbeiter nicht erlaubt aus Angst vor dem Coronavirus eigenmächtig Zuhause bleiben. "Das kann sogar zu einer Streichung der Entgeltzahlung oder sogar zur Entlassung führen", erklärt Philipp Brokes von der AK.

Die Anwesenheitspflicht sollte im Betrieb zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgeber vereinbart werden. Ein eigenmächtiges, einseitiges Fernbleiben von der Arbeit wäre nur dann gerechtfertigt, wenn eine nachvollziehbare Gefahr besteht – wenn etwa ein Kollege nachweislich mit dem Virus infiziert ist oder wenn um den Arbeitsplatz eine Sperrzone errichtet wurde. Dem Arbeitgeber steht es zudem frei, seine Angestellten nach Hause zu schicken. wobei es sich hierbei üblicherweise um einen Fall der Dienstfreistellung handelt, nicht um einen Krankenstand. Gesunde ArbeitnehmerInnen sind daher nicht verpflichtet, für die Dauer der Freistellung eine Krankenstandsbestätigung einzuholen.

Home-Office nur bei Vereinbarung im Arbeitsvertrag

Bezüglich Home-Office heißt es seitens der Arbeiterkammer: Eine Verpflichtung zur Telearbeit besteht nur dann, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag bereits enthalten ist oder sich darin eine sogenannte Versetzungsklausel findet, wonach man einseitig an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Arbeitsort versetzt werden kann. In allen anderen Fällen muss die Verlegung des Arbeitsortes zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart werden. Weitere wichtige arbeitsrechtliche Fragen und Antworten findest du hier!