Tirol

Einen Tag zu früh – kein Booster-Nachweis für Geimpften

Mario Moser ist drei Mal geimpft, bekommt aber keinen Booster-Nachweis – und das nur, weil er sich den dritten Stich einen Tag zu früh abgeholt hatte. 

13.01.2022, 15:33
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Wer die Wartefrist unterschreitet, der bekommt falsche Angaben zum Booster-Status am Impfnachweis. (Symbolbild)
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Die türkis-grüne Regierung wird nicht müde, die Bevölkerung zu bitten, sich möglichst schnell die dritte Impfung zu holen. Doch einige, die dem Aufruf brav gefolgt waren, erlebten kurz darauf eine böse Überraschung. Sie bekamen keinen Booster-Nachweis ausgestellt.

Der Tiroler Mario Moser ist einer dieser Betroffenen. Der Hotelmitarbeiter hatte sich am 4. Dezember im Innsbrucker Impfzentrum boostern lassen. Als er sich in der Apotheke dann aber den Ausdruck seines Impfnachweises holte, war er völlig baff. Anstelle von "3/3" war auf dem Zettel nur "2/2" vermerkt.

Der Versuch, den Fehler korrigieren zu lassen, wurde zu einer wahren Odyssee. "In der Apotheke sagten sie, ich solle das mit dem Impfzentrum abklären", schildert der Tiroler gegenüber der "Kronen Zeitung". Dort wiederum wurde er von der Leitung mit den Worten "Das kann man nicht nachtragen" abgewiesen und zum Hausarzt geschickt. "Dieser betonte, dass er nicht auf das System zugreifen könne. Das sei nur beim Impfzentrum möglich." 

Chaos wegen einem Tag

Es leid, im Kreis geschickt zu werden, kontaktierte Moser die AGES: "Dort erklärte mir ein Mitarbeiter, dass ich das so akzeptieren müsse". Damit war das Chaos komplett.

Und das ganze nur, weil Moser sich die dritte Impfung einen Tag (!) zu früh abgeholt hatte. Dabei hatte er das in der Impfstraße sogar angegeben: "Vor Ort wurde mir versichert, dass dies kein Problem sei und die Eintragung in den Grünen Pass später erfolge." Falsch gedacht, denn das Computersystem im Hintergrund legt sich offenbar quer.

Keine Korrektur möglich

In einer Stellungnahme zu einem anderen Fall erklärte die AGES, dass, wenn der Abstand von 120 Tagen zwischen zweiter und dritter Dosis unterschritten wird, "kein Impfzertifikat mit der Information 3/3, sondern ein Impfzertifikat mit der Information 2/2 ausgestellt wird – auch wenn im e-Impfpass die dritte Dosis korrekt als 3/3 eingetragen wurde".

Für den Grünen Pass und 2G-Nachweis seien Impfzertifikate aber jeweils 270 Tage lang gültig. "Eine Benachteiligung [...] erfolgt daher nicht", betont die AGES. Aber: "Eine diesbezügliche Korrektur kann nicht durchgeführt werden."

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