Wien

200 Euro Strafe für falschen Parkplatz in Wien

Ein Abend im Prater kostete einem Berufsretter viel Geld. Auf einem Parkplatz im Wiener Prater wartete bereits ein Abschleppwagen auf Opfer – legal?

13.07.2021, 12:22
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    Alexander B. zeigt die Stelle am Parkplatz vor der Luftburg im Wiener Prater, die ihn 200 Euro gekostet hat.
    Sabine Hertel

    Notfallsanitäter Alexander B. (21) wollte Ende Juni Freunde im Prater treffen. Doch bei der Luftburg in der Waldsteingartenstraße (Wien-Leopoldstadt) fand er keinen Abstellplatz. "Nach 20 Minuten entschied ich mich mit meinem Auto auf dem kostenpflichtigen Parkplatz neben der Luftburg zu halten und abzuwarten bis ein Platz frei wird", erzählt der Niederösterreicher. Dabei stellte sich Alexander B. neben die markierte Parkfläche.

    Abschleppwagen wartete schon

    "Ich habe niemanden behindert, doch nach drei bis vier Minuten war schon ein Abschleppwagen da, der bereits auf dem Parkplatz gewartet hat." Der Abschlepper forderte den Berufsretter auf, sofort 200 Euro zu bezahlen. Ansonsten würde der Wiener eine geschmalzene Rechnung über 400 Euro erhalten. "Der Mann machte ein Foto von meinem Auto. Ich war perplex und habe die 200 Euro bezahlt. Meiner Meinung nach war das Abzocke." Als eine Stellfläche frei wurde, bezahlte Alexander B. noch 11 Euro Parkgebühr – alles in allem ein geschmalzen teurer Abend im Prater. Alexander B. beschwerte sich schriftlich bei dem Betreiber des Abstellorts, bekam auch sofort eine klare Antwort. 

    Brief von Betreiber

    "Zu Ihrem Fall haben wir unseren Abschlepp-Partner Toman kontaktiert und dieser hat uns beiliegendes Foto übermittelt, die vor jeder Abschleppung gemacht werden. Darauf ist klar ersichtlich, dass Sie außerhalb des markierten Bereiches und vor der vis á vis liegenden Parkreihe behindernd geparkt haben", schreibt das Unternehmen an den Sani. Eine kostenfreie Ausfahrt aus dem Parkplatz wäre noch möglich gewesen. Es sei richtig, dass es einen Vertrag mit einem Abschleppunternehmen geben würde. Dieses sorge dafür, "dass Fahrzeuglenker, die ihr Kfz nicht der Straßenverkehrsordnung gemäß abstellen und Behinderungen verursachen, sehr rasch entfernt werden." 

    Sofort bezahlen war richtig

    Alexander B. fragt sich, ob das alles legal ist. Im Nachhinein hätte er die 200 Euro lieber nicht sofort bezahlt. Doch laut ÖAMTC tat der Niederösterreicher genau das Richtige. "Es war eine gute Idee das sofort zu bezahlen", erklärt Nikolaus Authried, Leiter der ÖAMTC-Rechtsabteilung.

    "Jeder Privatgrundbesitzer darf Regeln aufstellen", so der Verkehrsjurist. "Und hat das Recht, diese zu sanktionieren. Gerade Besitzstörungs-Strafen seien zu einem Geschäftsmodell geworden. Der Spielraum bei den Sanktionen ist groß." Rechtlich sei das sofortige Bezahlen der 200 Euro ein Vergleichsangebot. "Wird bezahlt, ist der Fall erledigt. Es darf aber keine Bereicherung für den Grundbesitzer sein." Bei einer Klage werde es mit Gerichts- und Anwaltskosten nicht günstiger.

    Rechtliche Schritte

    "Ein Tipp für Mutige: Die Unterlassungserklärung unterzeichnen, aber weniger als den geforderten Betrag zahlen. Das könnte vor Gericht halten." Abschleppen von Autos auf einem Privatgrund sei aber "nicht ohne Weiteres zulässig". Das dürfte nur dann passieren, wenn wirklich eine Behinderung nachgewiesen werden kann. Alexander B. ärgert sich weiter. "Für mich ist das organisierte Kriminalität. Während ich auf dem Parkplatz war, hat der Abschleppdienst noch zwei Autos innerhalb kurzer Zeit abgeschleppt." Alexander B. überlegt weiter, rechtliche Schritte gegen den Parkplatzbetreiber einzuleiten.

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