Drohungen per Mail

Wiener wollte den Nationalrats-Präsidenten kastrieren

Ein Installateur schrieb Wolfgang Sobotka verstörende Nachrichten. Dafür musste er nun vor Gericht. Laut Gutachter ist der 26-Jährige "gefährlich".

14.12.2023, 18:08
Der Beschuldigte wurde in Handschellen vorgeführt und in eine Anstalt eingewiesen.
Denise Auer

Im September gelangten folgende Mitteilung per Mail ins Büro des Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka ein. "Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates. Ich werde Ihren abgeschnittenen Penis verkaufen."

Diese Kastrations-Phantasie war wohl selbst dem hartgesottenen Politiker zu viel, obwohl er sicher oft argen Anfeindungen ausgesetzt ist. Vor allem, weil der Absender noch eine zweite Nachricht verfasste, ließ er ihn anzeigen: "Sehr geehrter Herr Präsident des Nationalrates. Retten Sie einen Teil Ihrer Familie. Ich habe sie gewarnt."

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) bekam skurrilen Drohbrief per Mail.
Helmut Graf

Verdächtiger extrem gefährlich

Ermittlungen ergaben, dass der Verfasser ein und derselbe Mann ist, der im Sommer einen Brandanschlag aufs Parlament verübt hatte und extrem gefährlich ist – wir berichteten hier. Die Handschellen klickten, nun gab der jahrelange Kampfsportler mit tätowiertem Nacken am Wiener Landl Einblicke in sein Motiv: Seit mehreren Jahren fühle sich der junge Mann verfolgt, glaubt, dass ihm ein Kind entführt und im Spital Blut aus seinem Kopf gestohlen wurde.

Anwalt Andreas Strobl verteidigte den jungen Mann beherzt, konnte die Einweisung am Ende jedoch nicht verhindern.
Denise Auer

"Ich bin da in einen Fall verwickelt, der bis in die hohe Politik geht", brachte er dem Richter, den er duzte, seine nur für ihn logische Erklärung vor. "Aus meiner Intelligenz wurden Sachen gemacht", behauptete der Mandant von Anwalt Andreas Strobl. Der Jurist betonte, dass der Wiener ein friedvoller Mensch sei und mit den Mails und dem gelegten Feuer nur Aufmerksamkeit auf sich lenken wollte. Weil der psychisch Kranke jedoch jede Behandlung verweigert und keine Krankheitseinsicht hat, empfahl der Gerichtspsychiater die Einweisung– nicht rechtskräftig.

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    ct
    Akt.14.12.2023, 18:08