Politik

Wieso "Ibiza-Anwalt" noch immer tätig sein darf

Nach wie vor darf der mutmaßlich in die Ibiza-Affäre verstrickte Anwalt M. seinem Beruf nachgehen. Das wird vorerst auch so bleiben.

13.09.2021, 15:20
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Der Wiener Innenstadt-Anwalt M. soll in die Erstellung des Ibiza-Videos verwickelt sein, er sieht darin ein "zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt". Es gilt die Unschuldsvermutung. Nach wie vor darf er seinen Beruf praktizieren, obwohl die Staatsanwaltschaft gegen ihn und andere mutmaßliche Hintermänner wegen Missbrauch von Abhörgeräten, Urkundenfälschung und Betrug ermittelt. Vorerst keine Suspendierung Die Wiener Rechtsanwaltskammer erklärte nun in einer Aussendung, warum das so ist. Seit Mai werden die Vorwürfe geprüft, doch "aufgrund der bestehenden Gesetzeslage" seien die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen standesrechtlichen Beurteilung abzuwarten.

Als Alternative kann eine einstweilige Maßnahme – etwa eine Suspendierung – zum Einsatz kommen. Laut der Rechtsanwaltskammer stellt eine solche aber einen "erheblichen Grundrechtseingriff" dar. Daher werde derzeit "mit Nachdruck" geprüft, ob eine solche gerechtfertigt ist.

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