Österreich

Buben dürfen bis 7 Jahre mit Damen duschen

13.09.2021, 14:42
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Jener Vorfall aus dem letzten Sommer bei dem eine 80-Jährige nach einem Streit um einen 6-Jährigen in der Damendusche schwer verletzt wurde, ist intern in den Akten der Wiener Bädern vermerkt.

In den internen Meldungen der Wiener Bäder ist über den Vorfall, bei dem sich eine 80-Jährige über einen nackten 6-Jährigen in der Damendusche echauffierte, in etwa folgender Wortlaut protokolliert: "Am 27.8.2019 um 16:10 Uhr kam es zu einem Streit in der Damendusche. Einer 80-Jährigen missfiel, dass der 6 Jahre alte Sohn einer 22-Jährigen Frau mit in die Damendusche genommen wurde. Durch einen Stoß stürzte die 80-Jährige rückwärts gegen die Kante der Dusche und zog sich eine stark blutende Platzwunde zu. Erste Hilfe wurde geleistet und die Rettung sowie die Polizei verständigt. Die Einsatzkräfte kümmerten sich weiter um den Vorfall."

Fall war intern bekannt

Damit wird klar, dass die Wiener Bäder den Vorfall bereits kannten. Vergangenen Montag wurde die junge Mutter vor Gericht vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen, wir berichteten. Wie die Niederschrift beweist, haben die Verantwortlichen des "Strandbads Alte Donau" damals alles richtig gemacht. Sie haben der verletzten 80-Jährigen erste Hilfe geleistet und die Polizei verständigt und anschließend die Arbeit den Ermittlern überlassen.

Was in der Badeordnung steht

Alles richtig gemacht hatte übrigens auch die Frau, als sie ihren 6-Jährigen mit in die Dusche nahm. Denn gegenüber "Heute" klären die Wiener Bäder nun auch endgültig, ab wann ein Bub nicht mehr mit der Mutter in den Damenbereich zugelassen ist: "Ab dem siebten Geburtstag, so wie es in der Badeordnung festgehalten ist." Nachzulesen ist die Badeordnung auch im Internet. Unter Punkt 7 findet man die betreffende Passage:

Trotzdem kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei der sensiblen Thematik. An der Kassa hört man oft, dass sobald man für ein Kind Eintritt zahlt, dieses alleine in die Umkleide gehen muss. Der Eintritt ist nach Geburtsjahr geregelt. "Damit das Personal an der Kasse nicht immer nachrechnen muss, wann das Kind jetzt genau Geburtstag hat und ab wann es zahlen muss." Ob ein Kind Eintritt zahlen muss oder nicht, ist jedoch kein Kriterium dafür, ob es bereits alleine in die jeweilige Garderobe gehen sollte. Dafür ist die Badeordnung zuständig . "Trotzdem ist das auch wieder schwierig, wenn ein 6-Jähriger etwas älter ausschaut".

Würge-Eklat in Dusche schlägt hohe Wellen

Dass diese Causa so Hohe Wellen schlägt, kommt für die Wiener Bäder nicht sonderlich überraschend. Es ist und bleibt ein schwieriges Thema. "Wir haben immer wieder Vorfälle und Probleme mit der Thematik", heißt es. "Viele Mütter regen sich an der Kassa auf, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass ihr 7-Jähriger alleine in die Herrengarderobe und Herrendusche gehen soll." Dann zeigt man sich prinzipiell verständnisvoll. "Wir verstehen, dass besonders die Grenzfälle oftmals schwierig sind. Aber irgendwie muss man das ja regeln."

Mutter durfte ihren Sohn mitnehmen

Zumindest was die Aufregung der 80-Jährigen betrifft, stellt man sich auf die Seite der jungen Mutter: "In dem Fall war die Frau im Recht. Ihr Sohn durfte gerade noch mit in die Dusche. Wir sind aber immer für einen respektvollen Umgang." Wenig respektvoll soll sich jene 80-Jährige damals verhalten haben, die sich über die Frau mit ihrem Sohn aufregte. Auch vor Gericht rückte sie keinen Zentimeter von ihrer Meinung ab.