Politik

Wen dürfen wir jetzt noch im neuen Lockdown treffen?

Die Bundesregierung hat am Samstag einen zweiten Lockdown verkündet, der am Dienstag in Kraft tritt. Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen.

01.11.2020, 07:59
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Ab 20 Uhr bis 6 Uhr früh gilt eine neue Ausgangssperre.
apa/picturedesk

Die zweite Corona-Welle hat Europa fest im Griff. Viele Länder haben erneut einen Lockdown ausgerufen. Auch in Österreich wird es ab 3. November zu massiven Einschränkungen kommen. Alle Regeln der Verordnung gibt's hier!

Partys im Garten oder in der Garage verboten

Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr früh gelten Ausgangsbeschränkungen, das bedeutet nach 20 Uhr gilt ein Besuchsverbot. Auch Veranstaltungen sind strikt untersagt. Generell darf weder in privaten Räumlichkeiten noch im öffentlichen Raum gefeiert werden.

Im unmittelbaren Wohnbereich kann die Polizei dies nicht kontrollieren, aber: Garagen-, Garten,- und Scheunenparties sind verboten und können auch abgestraft werden.

Nur noch zwei Haushalte

Weiters wurde von der Regierung festgelegt, dass sich nur zwei Haushalte, egal wie viele Personen in diesem leben, treffen dürfen. Jeder, der ab 20 Uhr abends noch auf der Straße unterwegs ist, muss Polizisten einen der 5 guten Gründe nennen können – sonst hagelt es Anzeigen. 

"Die meisten Ansteckungen finden statt bei Menschen, die sich kennen, die sich mögen. Da rückt man enger zusammen. Das führt zu Ansteckungen", erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der Verkündung am Samstag.

Man darf also den eigenen Haushalt nicht mehr verlassen, um andere Menschen zu besuchen. Ausgenommen davon sind Paare, die nicht an derselben Adresse gemeldet sind.

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