Österreich

Hoden "erschossen", Republik muss 16.000 Euro zahlen

Ein Grenzeinsatz in der Steiermark kostete Alex T. nicht nur einen Hoden, sondern – aufgrund einer Klage gegen die Republik – auch Zeit und Nerven.

Christine Ziechert
Ex-Grundwehrdiener Alex T. wurde in den Oberschenkel getroffen, ein Hoden starb ab.
Ex-Grundwehrdiener Alex T. wurde in den Oberschenkel getroffen, ein Hoden starb ab.
privat

Wie "Heute" berichtete, wurde Alex T. (Name geändert) im August 2019 von einem Milizsoldaten in einer Kaserne (versehentlich) angeschossen: "Wir sind in den Spind-Raum hineingegangen, ich habe mich neben ihn gestellt und wollte ihm meine entladene Waffe geben. Er nahm seine Glock aus dem Holster, drückte sie mir entgegen, lächelte mich an und drückte ab", erinnert sich der Oberösterreicher.

Der Grundwehrdiener wurde am Oberschenkel verletzt: "Er sagte er nur: 'Was? Die Waffe war doch entladen!'", meint Alex T. Der Verletzte wurde ins Landeskrankenhaus Graz gebracht: "Eine Not-OP hat mich gerettet. Der Milizsoldat hat aber die Blutversorgung getroffen. Ein Hoden ist abgestorben und musste entfernt werden", erzählt der 23-Jährige aus Steyr.

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    Denise Auer
    "Es hat mich wütend gemacht, dass sich das Bundesheer sofort abgeputzt hat" - Alex T.

    Der Schütze ein Kärntner, wurde wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft und 5.000 Euro Entschädigung verurteilt. Dennoch blieb die Frage offen, wer für Dauer- und Folgeschäden haftet. Die Wunde ist zwar gut verheilt, Alex T. leidet aber unter Schlafstörungen und Panikattacken.

    Das Bundesheer sah sich nicht in der Pflicht, eine Klage folgte: "Es hat mich wütend gemacht, dass sich das Bundesheer sofort abgeputzt hat", so Alex T., der von Rechtsanwalt Lorenz Kirschner vertreten wird.

    Die Causa ging bis an den Obersten Gerichtshof (OGH). Dieser entschied nun, dass dem 23-Jährigen 16.000 Euro Entschädigung zustehen, und die Republik für Spätfolgen haften muss, berichtet der "Standard". Die Begründung: Grundwehrdiener seien keine normalen Dienstnehmer (da die Leistung nicht freiwillig erfolgt), der Bund hafte deshalb für Verletzungen und Schäden während der Arbeit. 

    Opfer-Anwalt Lorenz Kirschner erstritt Entschädigung.
    Opfer-Anwalt Lorenz Kirschner erstritt Entschädigung.
    Lorenz Kirschner

    Karriere-Aus beim Bundesheer

    Für Alex T., der seit dem Unfall nur eine monatliche AUVA-Rente in Höhe von 500 Euro bezieht, ein schwacher Trost. Der Oberösterreicher hatte schon eine Karriere beim Bundesheer geplant und bereits die Aufnahmeprüfung erfolgreich absolviert. Doch ein Schuss zerstörte seinen Traum.